Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angabe von Krippengeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angabe von Krippengeld

    Guten Tag zusammen,

    ich bin dabei die Einkommensteuererklärung für 2019 zu erstellen.
    In Bayern haben wir über das Krippengeld einen Zuschuss für die Betreuungskosten.
    Wie gebe ich beides korrekt in der Steuererklärung an?
    Habe leider nicht wirklich etwas aussagekräftiges hierzu gefunden.

    In meinem konkreten Beispiel möchte ich für die 4 Monate von September bis Dezember pro Monat Kosten von 114 € mit dem Zuschuss vom ZBFS von 100€ pro Monat angeben.
    In Anlage Kind Zeile 73 würde ich jetzt also 4 * 114 € = 456 € angeben.
    In Anlage Kind Zeile 74 dann 4 * 100 € = 400 €.
    Ist das korrekt?

    Vielen Dank im Voraus.

    Edit:
    Ups, das Krippengeld gibts ja erst ab 2020... Jetzt war ich komplett falsch.
    Somit gilt die Frage dann erst für die nächste Steuererklärung ;-)

    Grüße
    Harald
    Zuletzt geändert von Harald_M; 05.05.2020, 15:23.

    #2
    Sieht richtig aus! Verpflegungskosten sind ja nicht enthalten, nehme ich an? Viel kommt da unterm Strich nicht raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ja, ist korrekt.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Ja, Kosten sind ohne Verpflegung.

        Ok, vielen Dank.
        Ja, die Differenz ist in unserem Falls wirklich gering. Aber dafür gibts ja das Krippengeld ;-)

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          das ist ein großer Vorteil

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          Lädt...
          X