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Rückfragen zur Ortskirchensteuer, unklare Vorgehensweise

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    Rückfragen zur Ortskirchensteuer, unklare Vorgehensweise

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich die letzten Wochen mit der Steuererklärung und komme an dem Punkt der Ortskirchensteuer nicht weiter.
    In vielen Foren und diversen Internetseiten findet man zwar Informationen, aber die richtige Vorgehensweise konnte ich daraus nicht ableiten.

    Worum geht es?
    In meiner Gemeinde wurde durch die Kirche um das Kirchengeld gebeten, das geschieht ja immer mit einem freundlich, bestimmenden Brief. Anhand einer Tabelle und dem Einkommen soll man sich selbst in eine Beitragsklasse einstufen. (Kirche gehört zum Bistum Fulda). Nun bin ich am Rätseln, wo genau ich diesen Betrag in der Steuererklärung angeben kann.

    Oft gelesen habe ich, dass dieser in die gleiche Zeile wie die gezahlte Kirchensteuer kommt. Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie dann das Finanzamt den höheren Betrag der gezahlten Kirchensteuer im Vergleich zu den gemeldeten Daten des Arbeitgebers unterscheiden kann - bzw. dies nicht Rückfragen geben könnte?

    Die andere „Lösung“ war das ganze in die Zeile der Spenden und Mitgliedsbeiträge zu hinterlegen und entsprechend zu bezeichnen.

    Was ist aus eurer Sicht denn die richtige Vorgehensweise, geht beides oder ist ein Weg der bessere/sinnvolle?

    Danke euch vorab
    Viele Grüße

    #2
    Die andere „Lösung“ war das ganze in die Zeile der Spenden und Mitgliedsbeiträge zu hinterlegen und entsprechend zu bezeichnen.
    So praktiziere ich das, wobei man das mit dem Kirchgeld bei uns in Bayern nicht so eng sieht. Da gibt jeder, was er mag.

    Sonderausgabe ist es immer, allerdings gibt es bei den Spenden insgesamt einen Höchstbetrag, bei der Kirchensteuer nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In Deinem Fall stimme ich Charlie24 zu. Das Problem ist zu entscheiden, ob das, was Jemand als Ortskirchensteuer betitelt, auch eine ist. Das hessische Kirchensteuergesetz und darauf basierend das Bistum Fulda erlaubt den Ortsgemeinden eine Ortskirchensteuer. Wenn dann die Gemeine das ausfüllt und sagt, Du hast soundsoviel pro Kopf oder einen gestaffelten Betrag nach Einkommen etc. zu zahlen, dann ist es eine. Wenn aber -kommt auch im Bistum Fulda vor- sagt "Betrag nach deinem Ermessen", dann ist es keine mehr, dann ist es eine Spende.

      Danach müsstest Du das zwar als Kirchensteuer eintragen, das dürfte beim Bearbeiter regelmäßig in die Hose gehen, da das zu seinen elektronischen Daten nicht passt und der Berbeiter nicht von jeder Gemeinde die Spezialregel kennen kann. Dann nehme lieber die Eintragung als Zuwendung, in 98 % der Fälle kommt das zum selben Ergebnis.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo,

        wollte Euch, sowie andere die bei der Eingabe ähnliche Unsicherheiten haben informieren, dass ich heute meinen Steuerbescheid erhalten habe. Das Finanzamt hat die Eingabe (unter Spende) nicht bemängelt.

        Viele Grüße

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