Hallo,
in Anlage N gibt es bei 16 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung und dann den gleichen Punkt nochmal unter 17 doppelte Haushaltsführung.
Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich letztes Jahr für zwei Monate eine doppelte Haushaltsführung für die ich gerne den Verpflegungsmehraufwand angeben möchte. Unabhängig davon arbeite ich, wenn ich einen Job hab, mindestens 10 Stunden am Tag, wofür ich ebenfalls den Verpflegungsmehraufwand angeben möchte.
Splitte ich das oder geb ich bei 16 alle Tage + Kosten insgesamt an und dann bei 17 nochmal extra die Tage + Kosten?
LG Chrissi1003
in Anlage N gibt es bei 16 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung und dann den gleichen Punkt nochmal unter 17 doppelte Haushaltsführung.
Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich letztes Jahr für zwei Monate eine doppelte Haushaltsführung für die ich gerne den Verpflegungsmehraufwand angeben möchte. Unabhängig davon arbeite ich, wenn ich einen Job hab, mindestens 10 Stunden am Tag, wofür ich ebenfalls den Verpflegungsmehraufwand angeben möchte.
Splitte ich das oder geb ich bei 16 alle Tage + Kosten insgesamt an und dann bei 17 nochmal extra die Tage + Kosten?
LG Chrissi1003
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