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Umgang zwei EÜR (Freiberufler und Gewerbe)

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    Umgang zwei EÜR (Freiberufler und Gewerbe)

    Hallo zusammen,

    ich habe schon länger eine freie Tätigkeit und habe dafür eine EÜR erstellt in Elster.
    Seit 2019 habe ich auch ein Gewerbe angemeldet, habe hier aber noch keine Einnahmen und nur sehr geringe Ausgaben.
    Ich werde auch für das neue Gewerbe eine EÜR ausfüllen.

    Mir ist nur nicht ganz klar, wie man mit Kosten umgeht, die sich auf beide Tätigkeiten beziehen. Also z.B. Telekommunikation, abzugsfähige Raumkosten (Strom etc. werden ja nur einmal berechnet), Analgevermögen (z.B. Laptop, der für beide Tätigkeiten genutzt wird).
    Gibt man das anteilig nach Arbeitszeit / Aufwand an? Und wo schreibt man hin, wie man es plant aufzuteilen?

    Danke für euer Feedback!
    Barbara

    #2
    Man muss ab 2019 bei den EÜR's in jeder Zeile sowieso Text eingeben. Da kannst du doch in Klammern auch immer einen Prozentanteil dazu schreiben.

    Das ist auch im Anlageverzeichnis (AVEÜR) möglich. Die Anteile musst bzw. kannst du sachgerecht schätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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