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Keine Selbstständigkeit, keine Einkommensteuererklärung oder?

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    Keine Selbstständigkeit, keine Einkommensteuererklärung oder?

    Hallo,
    wenn die Selbstständigkeit nicht mehr besteht brauchen ich doch auch keine Einkommensteuererklärung mehr machen oder? Muss ich das dem Finanzamt es belegen, kommen die auf jeden Fall auf mich zu wenn ich keine Einkommensteuererklärung eingereicht habe? Es gibt nur ein Arbeitsgeber. Danke für´s lesen.
    Lea

    #2
    wenn die Selbstständigkeit nicht mehr besteht
    Dann muss man die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklären, woher soll das Finanzamt das denn sonst wissen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gibt ja keine Betriebsausgaben. Es gibt keine Selbstständigkeit mehr, sondern nur ein Angestelltenverhältnis.

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        #4
        Aber es gab doch in der Vergangenheit eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit. Ich habe geschrieben: Betriebsaufgabe, nicht Betriebsausgabe!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das Finanzamt ist bereits informiert, der Gewerbeschein ist abgegeben. Ich dachte Du hast Dich verschrieben.

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            #6
            Zitat von Lea13 Beitrag anzeigen
            Es gibt keine Selbstständigkeit mehr, sondern nur ein Angestelltenverhältnis.
            Hallo Lea13,

            auch aus einem Angestelltenverhältnis kann sich eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung ergeben -> Stichwort erhaltene Lohnersatzleistungen.
            Wenn du hohe Werbungskosten hast kann sich auch eine "freiwillige" Abgabe der Erklärung lohnen.

            Tschüß

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              #7
              Aha, dann muss ich wenn ich Krankengeld erhalten habe eine Einkommensteuererklärung machen.Danke.

              Gruß

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