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Kirchenaustritt bei Steuererklärung

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    Kirchenaustritt bei Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe mich am Samstag sehr gewundert über die Abzüge die mir angerechnet werden bei meiner Kirchensteuer da ich ca. mitte letzten Jahres aus der Kirche ausgetreten bin. Dann ist mir aufgefallen das ich auf dem ersten Blatt vergessen habe anzugeben, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Nun zu meiner eigentlichen frage da ich in der SuFu nichts passendes gefunden habe, besteht die Möglichkeit das ganze trotzdem anzufechten? Oder hab ich teures Lehrgeld bezahlt und muss in den sauren Apfel beißen?

    Danke schonmal im vorraus


    #2
    Hallo,

    was hat deine Frage mit Ester zu tun?
    Gib eine neue korrigierte Erklärung ab und verweise auf den Grund

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Da hab ich gar nix mitgekriegt am Samstag, dass da Abzüge angerechnet wurden bei der Kirchensteuer. Aber normalerweise sind Abzüge nichts schönes, deswegen, umso besser wenn sie dann auch angerechnet werden

      Was ist denn passiert? Kann es sein dass Du einen Einkommensteuerbescheid bekommen hast? Gegen Verwaltungsakte wie z. B. Steuerbescheide kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

      Ob das auch mit Kaufsoftware möglich ist weiß ich nicht. Mit Mein Elster geht es aber!

      Kommentar


        #4
        FIGUL


        da das ganze nichts mit Elster zu tun hat habe ich die Frage unter allgemein gepackt ;-)

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Da hab ich gar nix mitgekriegt am Samstag, dass da Abzüge angerechnet wurden bei der Kirchensteuer. Aber normalerweise sind Abzüge nichts schönes, deswegen, umso besser wenn sie dann auch angerechnet werden

        Was ist denn passiert? Kann es sein dass Du einen Einkommensteuerbescheid bekommen hast? Gegen Verwaltungsakte wie z. B. Steuerbescheide kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

        Ob das auch mit Kaufsoftware möglich ist weiß ich nicht. Mit Mein Elster geht es aber!
        Die Erklärung habe ich noch über Elster Formular gemacht habe aber schon alle Daten nach mein Elster Online übertragen.


        Also ich habe den Wisch bekommen wo Einkommenssteuer, Kichensteuer und Solidaritätszuschlag draufsteht bekommen.

        Aufgelistet bei der Kirchensteuer steht dann:

        Festgesetzt: 493€
        Abzug vom Lohn: -140,56€
        verbleibende Beträge: 353,18€

        Somit wurden mir die 353,18€ vom gesamten abgezogen.


        Einspruch wollte ich bei Mein Elster Online einlegen in dem Einspruch formular jedoch kann ich dort nur gegen die Einkommenssteuer einspruch einlegen. Da die Einkommenssteuer korrekt ist und nur die Kirchensteuer falsch berechnet wurde, da ich es wie gesagt auf der ersten Seite nicht angegeben habe das ich ausgetreten bin, müsste ich meines Wissen nach ja Einspruch gegen die Kirchensteuer einlegen. Dieses Formular bzw die Auswahl gibt es im Einspruchsdialog nicht. Oder ist das egal und ich kann trotzdem den Punkt Einkommenssteuer auswählen?


        Liebe Grüße

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          #5
          Hallo Dünnel,

          ganz zuerst steht doch Bescheid für 2019 über Einkommensteuer -> in deiner Begründung verweist du dann auf den Kirchenaustritt.

          Tschüß

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            #6
            Hallo zusammen,

            danke ersteinmal für die vielen Hinweise und Informationen.

            Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und die gute Frau am Telefon hat es abgeändert ohne das ich Einspruch oder ähnliches einreichen musste. Also für Leute die das auch haben, einfach beim Finanzamt anrufen.

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