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EÜR: Wohin bucht man Gebühren für Online-Zugänge und Facebook-Werbung für Kunden?

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    EÜR: Wohin bucht man Gebühren für Online-Zugänge und Facebook-Werbung für Kunden?

    Ich habe eine Frage zu den Arten von bestimmten Ausgaben in meiner EÜR.

    Zum einen geht es um Monatsgebühren für Zugänge zu Online-Diensten (z. B. kostenpflichtiger Impressumsgenerator). Es gibt den Punkt "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen". In den Beispielen, die ich überall im Internet finde, geht's da aber scheinbar um, wie soll ich es sagen, "offiziellere" Beiträge und Gebühren, z. B. GEZ, IHK, Gewerbeamt usw. Im Moment würde ich daher solche Zugangsgebühren unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" buchen. Wäre das korrekt? Oder doch unter Gebühren & Co.? Würde es einen Unterschied machen, ob der Zugang für Kundenaufträge direkt verwendet wird oder nur für mich? Ich vermute nicht.

    Das zweite wäre Werbungsschaltung für einen Kunden auf einem Drittanbieterportal, hier am Beispiel Facebook. Ich würde sagen, es handelt sich um "Bezogene Fremdleistungen", oder ist das keine Dienstleistung, wenn FB Werbung in meinem Auftrag schaltet? Da "Bezogene Fremdleistungen" das nicht physische Pendant zu "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten" ist, müsste das doch korrekt sein, oder?

    Danke für eure Einschätzungen!

    NACHTRAG: Ich hatte mich letztendlich, wie ich auch schon mir selbst vorgeschlagen hatte, für "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" bei der ersten Ausgabeart und für "Bezogene Fremdleistungen" bei der 2. entschieden, weil es für mich am logischsten klang. Das Finanzamt hat nicht gemeckert. Allerdings haben die auch keine Belege oder meine detaillierte Auflistung...
    Zuletzt geändert von ; 31.05.2020, 16:02.
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