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EÜR Bescheid???

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    EÜR Bescheid???

    Hallo ich habe eine Frage
    Ich bin noch recht jung und mache erst seit 1-2 Jahren meine Steuern selber. Ich habe vor ca 2 Jahren ein Verfahren im Gericht gehabt und habe die Kosten übernommen gekriegt. Anfang des Jahres wurde ich allerdings wieder vom Gericht kontaktiert und gefragt das ich einige Dinge vorlege um zu bestimmen ob ich das doch jetzt zahle oder nicht. Einer der Dinge war dieses hier:
    - Einnahme Überschuss Rechnung der letzten zwölf Monate (vom Steuerbüro, ansonsten mit Belegen)
    Ich bin freiberuflich tätig, dieses Jahr habe ich zum ersten mal die EÜR ausgefüllt. Aber ich habe keinen richtigen Bescheid der EÜR gekriegt. Ich weiss leider nicht ganz wie das funktioniert mit der EÜR. Kriege ich kein EÜR Bescheid vom Finanzamt? Muss ich eine EÜR selber aufschreiben und das dem Amt dann schicken??

    Tut mir echt leid für solche Fragen, ich kenne mich leider nicht aus

    #2
    Hallo,

    Es gibt keinen EÜR-Bescheid nur einen Einkommensteuerbescheid
    Hast du da etwas falsch verstanden?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Und was soll ich dann unter "Einnahme-Überschuss-Rechnung" verstehen? Auf dem Brief steht "EÜR der letzten zwölf Monate UND den letzten Einkommenssteuerbescheid".
      Ich weiss leider nicht ganz was ich bezüglich der EÜR machen soll. Edit: es steht halt da "vom Steuerbüro, ansonsten mit Belegen". Belege geht schlecht weil ich dann gezwungen wäre dem Gericht ~180 Rechnungen auszudrucken und dann zuzuschicken
      Zuletzt geändert von yanmak; 14.05.2020, 15:00.

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        #4
        Bei der EÜR kannst du nur das Übertragungsprotokoll einreichen, sonst gibt es da nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von yanmak Beitrag anzeigen
          Und was soll ich dann unter "Einnahme-Überschuss-Rechnung" verstehen? Auf dem Brief steht "EÜR der letzten zwölf Monate UND den letzten Einkommenssteuerbescheid".
          Ich weiss leider nicht ganz was ich bezüglich der EÜR machen soll. Edit: es steht halt da "vom Steuerbüro, ansonsten mit Belegen". Belege geht schlecht weil ich dann gezwungen wäre dem Gericht ~180 Rechnungen auszudrucken und dann zuzuschicken
          Hallo,

          EÜR bezieht sich auf ein Jahr.
          Was soll das -mit den letzten 12 Monaten-?
          Excel- Tabelle?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Mhh... ich weiss leider nicht ganz ob es das ist was das Gericht sehen möchte.
            Als ich mal angerufen habe und meine Situation mit den Rechnungen erklären wollte kam ein "Sie müssen doch wohl eine EÜR haben oder nicht? Wenn nicht müssen Sie wohl oder übel die ganzen Rechnungen zuschicken." Aber eine EÜR vom Steuerbüro? Keine Ahnung was das heißen soll...

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

              Hallo,

              EÜR bezieht sich auf ein Jahr.
              Was soll das -mit den letzten 12 Monaten-?
              Excel- Tabelle?

              Gruß FIGUL

              Weiss ich leider auch nicht ganz :')
              Um mal konkret zu sein, hier ist das was im Brief steht was ich vorzeigen soll

              " Belege zu den Bruttoeinnahmen, insbesondere: Einnahme-Überschuss-Rechnung der letzten zwölf Monate (vom Steuerbüro, ansonsten mit Belegen) und den letzten Einkommenssteuerbescheid; möglichst alle Kontoauszüge der letzten 6 Monate betreffend das Geschäftskonto "

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                #8
                Hallo yanmak,

                nun ja die Richter sind so ein eigenes Völkchen -> letztendlich wollen die sich ein Bild machen, weil du offensichtlich PKH bekommen hast, ob du nicht selbst für die Kosten aufkommen kannst.
                Da nimmst du eben deinen letzten Steuerbescheid und die Einnahmen-Überschussrechnung vom letzten Jahr als Excel-Tabelle, eventuell deine Übersicht für das laufende Jahr bis jetzt.
                Ist doch leichter als wenn du alle Rechnungen rauskramst -> die Aufzeichnungen hast du doch im laufenden Geschäft.

                Tschüß

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                  #9
                  Banken und Gerichte möchten in der Regel, dass ein Steuerberater die Gewinnermittlung bestätigt. Wenn man keinen StB. hat, ist nur das

                  Übertragungsprotokoll i. V. m. dem Einkommensteuerbescheid als Nachweis tauglich. In eine Excel-Tabelle kann ich viel reinschreiben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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