Aushilfslohn neben freiberufliche Einkommen in Einkommenssteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Atefeh Kheirabadi
    Neuer Benutzer
    • 14.05.2020
    • 2

    #1

    Aushilfslohn neben freiberufliche Einkommen in Einkommenssteuererklärung

    Hallo Allerseits,

    ich bin hier ziemlich neu und habe mich bisschen recherchiert aber eine Frage habe ich noch:
    ich bin hauptsächlich Freiberufler und soll mein Einkommen im Anlage S schreiben. Ich habe aber 7 Monate Aushilfslohn verdient, insgesamt: 3.150,00 € Wo soll ich den Betrag in Einkommenssteuererklärung eingeben, soll ich einen extra Anlage dazu rufen? Wenn Ja, welches?

    Ich bedanke mich für eure Antworte,

    Bleibet ihr Gesund

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15386

    #2
    Sollte es sich um eine geringfügige Beschäftigung gehandelt haben dann gehört das nciht in die Steuererklärung. Wenn Du aber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast dann ist Anlage N angesagt.

    Kommentar

    • Atefeh Kheirabadi
      Neuer Benutzer
      • 14.05.2020
      • 2

      #3
      Ja Es handelt sich um die geringfügige Beschäftigung.
      Danke!

      Kommentar

      Lädt...