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Steuererklärung per ELSTER verschickt - Einreichung in Papierform?

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    Steuererklärung per ELSTER verschickt - Einreichung in Papierform?

    Guten Tag zusammen!
    Muss ich nach elektronischem Verschicken meiner Steuererklärung eigentlich die Unterlagen noch immer in Papierform nachreichen? Ich finde dazu im Moment keinen Hinweis...

    #2
    Hallo,

    mit welcher Anwendung hast du die Erklärung erstellt und gesendet?
    Mit Zertifikat muss nichts ausgedruckt und beim FA eingereicht werden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kidock Beitrag anzeigen
      Muss ich nach elektronischem Verschicken meiner Steuererklärung eigentlich die Unterlagen noch immer in Papierform nachreichen? Ich finde dazu im Moment keinen Hinweis...
      Das kommt darauf an, ob die Übermittlung mit oder ohne Authentifizierung (i.A. per Softwarezertifikat) übermittelt wurde. Leider verrätst du nicht, mit welcher Anwendung du die Elster-Übermittlung durchgeführt hast. Das Protal Mein Elster z.B. bietet überhaupt nur die ÜBermittlung per Zertifikat an.

      Grundsätzlich sollte man erwarten, dass eine Anwendung bei nicht authentifizierter Übermittlung deutlich darauf hinweist, dass hier noch die komprimierte Erklärung ausgedruckt und unterschrieben ans FA geschickt werden muss, während es bei authentifizierter Übermittlung nur ein Übertragungsprotokoll gibt, das am Ende auch einen Hinweis darauf enthält, dass diese Steuererklärung elektronisch authentifiziert ist (und auch per Wasserzeichen auf jeder Seite erwähnt, dass diese Datei nicht für das FA bestimmt ist).

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        #4
        Vielen Dank!
        Da ich mittlerweile eine Zertifikatsdatei verwende, gehe ich nach den Antworten davon aus, dass ich keine Einreichung in Papierform vornehmen muss.

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          #5
          Da ich mittlerweile eine Zertifikatsdatei verwende, gehe ich nach den Antworten davon aus, dass ich keine Einreichung in Papierform vornehmen muss.
          Genauso ist das!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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