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Tochter unter 25 und hat ein Studium 2019 begonnen

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    Tochter unter 25 und hat ein Studium 2019 begonnen

    Hallo,

    meine Tochter (unter 25 Jahre) hat letztes Jahr im September ein Studium außerhalb unserer häuslichen Gemeinschaft begonnen.
    Es sind doch erhebliche Kosten entstanden. Ich habe den Betrag in das Formular Unterhalt eingetragen. Jedoch ob ich 1.000 Euro oder 6.000 Euro in Zeile 10 (Höhe und Zeitraum der Zahlung) eingebe, es ändert nicht den Gesamtbetrag, den ich noch an das Finanzamt zahlen muss (Zeitraum der Unterstützung war 1.8.2019 bis 31.12.2019)
    Wo muss ich den Unterhalt eintragen damit ich steuerlich berücksichtigt werde?
    Danke vorab für die Hilfe.

    Gruß

    Uwe

    #2
    Ihr müsst eine Anlage Kind ausfüllen. Wenn die Tochter studiert, besteht bis 25 Jahre doch grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld

    bzw. Kinderfreibetrag. Damit ist das Thema Unterhalt abschließend erledigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      einzig auswärtige Unterbringung des Kindes kannst du geltend machen.Anlage Kind)
      Pro Monat sind das 77.-

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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