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Verrechnen von Verlustvortrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

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    Verrechnen von Verlustvortrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Hallo,

    ich mache gerade meine Steuererklärung 2019.
    In meinem Steuerbescheid 2018 sind in einem separaten Bescheid
    Verlustvorträge ausgewiesen für:
    - Einkünfte aus Kapitalvermögen
    - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
    Annahme, jeweils 1000Euro

    Meine Steuerbescheide der Banken weisen als Beispiel folgende Daten auf:
    2051 - Kapitalerträge
    0750 - Gewinne aus Aktienverkäufe
    0801 - In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag

    Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Meine Steuersoftware erstattet mir für die gezahleten Steuern auf 750Euro "Gewinne aus Aktienverkäufen" und zieht die 750Euro vom Verlustvortrag ab.
    Neuer Verlustvortrag: 250Euro

    Warum geschieht das nicht auch für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
    Nach meiner Rechnung und den Belegen der Banken, sollten
    2051 - 801 - 750 = 500 Euro als Kapitalerträge Sonstiges übrig bleiben und ich dachte, die werden dann auch verrechnet.

    Diese Verlustvorträge stammen auch aus solchen Verlusten ( aus Verkäufen von Optionsscheinen, Zertifikaten)

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen DANK
    Hugo

    #2
    Warum geschieht das nicht auch für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24
      Wie kamen dann diese Verlustvorträge zu stande?
      Diese Verlustvorträge stammen auch aus solchen Verlusten ( aus Verkäufen von Optionsscheinen, Zertifikaten)
      ...zumindest ist mir nichts anderes bekannt...

      Kommentar


        #4
        Wie kamen dann diese Verlustvorträge zu stande?
        Das weiß ich doch nicht! Dein Finanzamt hat diese Verluste jedenfalls als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften festgestellt,

        eine Verrechnung mit Kapitaleinkünften ist damit ausgeschlossen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die Antwort

          Kommentar


            #6
            Zitat von Hugo Beitrag anzeigen
            Diese Verlustvorträge stammen auch aus solchen Verlusten ( aus Verkäufen von Optionsscheinen, Zertifikaten)
            Von wann?
            Verluste aus dem Verkauf von Optionsscheinen und Anlagezertifikaten waren eigentlich nur bis 2008 private Veräußerungsverluste (so der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist stattfand).
            Hieraus vorausgetragene Verluste waren bis einschließlich 2013 mit Kursgewinnen aus Kapitalgeschäften verrechenbar.

            Kommentar


              #7
              multi
              Leider sind die Kontoauszüge der Ebase eine totale Katastrophe, aber dein Ansatzpunkt könnte in die richtige Richtung gehen.
              Ich vermute, dass es Fondsverkäufe in 2012 waren (eventuell von Positionen, die vor 2008 angeschafft wurden.
              Kann das sein?

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                #8
                Zitat von Hugo Beitrag anzeigen
                multi
                Leider sind die Kontoauszüge der Ebase eine totale Katastrophe, aber dein Ansatzpunkt könnte in die richtige Richtung gehen.
                Ich vermute, dass es Fondsverkäufe in 2012 waren (eventuell von Positionen, die vor 2008 angeschafft wurden.
                Kann das sein?
                Das Finanzamt stellt Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann fest, wenn sie entsprechend erklärt wurden. Was das war, musst du schon selber wissen, wobei mir neu wäre, dass man bei Ebase auch Zertifikate handeln kann. Vom mangelnden Bezug zu Elster mal abgesehen.

                Für Zertifikate war der Übergang zur Abgeltungssteuer komplex mit verschiedenen Stichtagen. Aber die Grundfrage, warum du einen Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften hast, kannst nur du beantworten, denn er resultiert aus dem, was du erklärt hast. Bisher klingt das alles sehr halbgar.

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                  #9
                  Hey Multi,

                  DANKE für die Rückmeldung. Ich bin nicht der Experte, das stimmt, aber ich möchte mich so gut es geht einarbeiten...
                  Bis zum Jahr 2017 hat meine Ex-Frau immer die Steuererklärung gemacht und jetzt sind da noch diese Verlustvorträge, die ich gerne irgendwie Verrechnen und benutzen würde.
                  Bei Ebase hatten wir Fonds und genau daher kommt diese Summe. wann die Teile angeschaft wurden, das weiß ich nicht. Aber in der damaligen EBASE Steuererklärung steht diese Summe um die der Verlustvortrag laut Bescheid vom FA erhöt wurde. Ich weiß, dass wir mal einen Imobilienfonds hatten...?

                  Wie entstehen normal solche Verlustvorträge und mit was kann ich sie verrechnen?
                  Vielen DANK für die Hilfe!!!
                  Ich weiß, dass es für Experten oft mühsam ist Dinge zu erklären.
                  Gerade deshalb, vielen Dank.

                  Hugo

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                    #10
                    Wie entstehen normal solche Verlustvorträge und mit was kann ich sie verrechnen?
                    Wie sie entstanden sind, können wir hier schlecht nachvollziehen, es spielt m. E. letztlich auch keine Rolle.

                    Wie sie nach aktueller Rechtslage verrechnet werden können, hatte ich im Beitrag #2 bereits geschrieben:

                    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      ...und was sind private Veräußerungsgeschäfte ???

                      Da finde ich im Internet nämlich auch was von
                      Veräußerung von Wertpapieren...
                      Zuletzt geändert von Hugo; 18.05.2020, 13:09.

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                        #12
                        Ich finde im Internet auch, dass Bill Gates am 15.5. die Weltherrschaft übernommen hat.

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                          #13
                          Deshalb frag ich euch doch...

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                            #14
                            Schau dir mal § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) an.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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