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Elster Hotline.... positive Ankündigungen und negative Realität

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    Elster Hotline.... positive Ankündigungen und negative Realität

    Zitat:**Die Elster-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar**
    und weiter...
    **Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55**

    Realität:...unzählige Male durfte ich mir zu unterschiedlichen Tageszeit und Wochentagen anhören "Der Teilnehmer ist nicht erreichbar, versuchen sie es später"

    Realität 2:.... Die Kontaktaufnahme über das offizielle Kontaktformular scheiterte ebenfalls mit dem Hinweis "Der Server ist leider nicht erreichbar"

    Gerade bei Anrufen nach BERATUNG aus dem Ausland (hier Österreich wegen Corona) ist dies ein Unding und hinterlässt ein Gefühl der wütenden Hilflosigkeit.

    #2
    Immerhin ist wenigstens das Elster-Anwenderforum erreichbar! Welches Elster-Problem hast du denn konkret?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      @Charlie24.......ein Bug im Programmteil "Veranlagungsart" 3- Ehegatte/Lebenspartner.....mit der Auswahl

      24 - Zusammenveranlagung (gewünscht und angeklickt)
      24 - Einzelveranlagung Ehegatten/Lebenspartner (hier wird das Kästchen OHNE Häkchen permanent mit rotem Quadrat umrandet als Fehler angezeigt)
      24 - Wir haben Gütergemeinschaft

      Diverses mit unterschiedlichen Häkchen Kombinationen und Logout versucht...ohne positives Ergebnis...das Absenden wird verweigert.

      Nachtrag.....habe inzwischen per Email Kontakt zur Hotline und bin gerade dabei Screenshot etc zu übersenden

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        #4
        Nachtrag II für Charlie24

        in Zusammenhang mit obigem Sachverhalt erscheint auch nachstehender Text:

        Zitat: ***Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.Bewusst/gewollt habe ich keinen "Antrag auf hälftige Teilung der Sonderausgaben" gestellt.

        Wo könnte ich denn dies im Steuerformular nachprüfen ? ...(ist meine erste Elster Nutzung)

        Danke im Voraus

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          #5
          Hallo,

          kontrolliere deine Eingaben.
          Irgendwo hast du einen falschen Eintrag gemacht.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von halidisk Beitrag anzeigen
            Nachtrag II für Charlie24

            in Zusammenhang mit obigem Sachverhalt erscheint auch nachstehender Text:

            Zitat: ***Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.
            Das ist ein Eingabefeld ziemlich weit hinten im Hauptvordruck und verhindert natürlich die Abgabe einer Erklärung, bei der die Einzelveranlagung nicht beantragt wird.

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              #7
              Das ist ein Eingabefeld ziemlich weit hinten im Hauptvordruck ...
              Ab dem Jahr 2019 ist dieser Antrag in die Anlage Sonstiges ausgelagert und zwar ist das dort jetzt die Zeile 10.

              Im Jahr 2018 war es die Zeile 97 im Hauptvordruck. Der Antrag darf bei einer Zusammenveranlagung nicht gestellt werden!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Puh....danke besonders Charlie24 mit der Ziel genauen Angabe exakten No. 97.....Häkchen weg und schon ist die Plausibilität wieder hergestellt......

                Aber noch eine Frage bitte Charlie...

                In welche Nummer ist die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungbeitrag" einzutragen ?

                Bitte sehr um Info zu 2018 und 2019

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                  #9
                  In welche Nummer ist die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungbeitrag" einzutragen ?
                  In Mein ELSTER gehst du auf Seite 3 der Anlage N. Dort kannst du eine Unterseite zur Erfassung von Versorgungsbezügen öffnen.

                  In Zeile 12 trägst du dort Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ein. Da hat sich von 2018 zu 2019 nichts geändert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    @halidisk,

                    ich frag mich warum du überhaupt einen Haken gestzt hast.
                    Der Hinweis dazu ist doch nicht zu übersehen

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      @FIGUL.....danke FIGUL, da frage ich mich auch.

                      ...aber...hmmm...FIGUL, um hier die Position des Oberlehrer's einzunehmen, fehlt deinen Textbeiträgen (zumindest in meinem Fall) die Präzision.
                      Statistisch erhöht sich die Zahl deiner Beiträge....aber wirklich hilfreich....leider nein....Bemerkungen wie oben oder "weiter hinten" im ersten Text, dienen evtl. für dein Ego aber nicht der Sache.

                      Wie es auch geht , trotz meiner sicher nicht optimierten Detailangaben, durfte ich bei Charlie24 erfahren......mit bewusster Betonung auf dessen offensichtlicher ERFAHRUNG und der Weitergabe detaillierter Zielangaben.

                      Charlie24.....danke dir sehr....mein Erstlingswerk hat die Elster Plausibilitätskontrolle passieren dürfen...bin gespannt, ob die unverbindliche Vorinformation zum Steuerbetrag sich bestätigt
                      Na ja, als betagter Rentner kommt es ja doch inzwischen auch auf den Cent an.
                      LG

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                        #12
                        Hallo,

                        bevor du hier deinen Frust los lässt(siehe Beitrag #1) und absolut nichtssagende Fragen stellst,
                        könntest du ja auch auf die Idee kommen und die gesamte, von dir erstellte, Erklärung mal genau kontrollieren.
                        Aber das ist wohl zuviel verlangt.
                        Hauptsache meckern

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Zitat von halidisk Beitrag anzeigen
                          @FIGUL.....danke FIGUL, da frage ich mich auch.

                          ...aber...hmmm...FIGUL, um hier die Position des Oberlehrer's einzunehmen, fehlt deinen Textbeiträgen (zumindest in meinem Fall) die Präzision.
                          Statistisch erhöht sich die Zahl deiner Beiträge....aber wirklich hilfreich....leider nein....Bemerkungen wie oben oder "weiter hinten" im ersten Text, dienen evtl. für dein Ego aber nicht der Sache.
                          Figul hat eben gutes Geschick darin, Fragesteller mit unverschämten Ton zu kitzeln.

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                            #14
                            @multi.....danke für die Aufklärung bezüglich @FIGUL...aha...also ein Pausenclown, der, wenn es mit Plattitüden nicht klappt, „ die Fragesteller mit unverschämten Ton kitzelt“...hmm...auch eine Art sich wichtig zu fühlen.
                            ——-
                            Aber zurück zum Thema....ich habe heute per E-Mail von der Hotline sehr detaillierte Hilfe zur Fehlersuche erhalten und mich mit nachstehendem Text bedanken können:

                            ****
                            Oh....toll diese massive, praxisnahe Hilfestellung....herzlichsten Dank für diese aufklärende Detail-Unterstützung meines Elster-Erstversuches.
                            Dies macht die blinde Telefonhotline aus dem Ausland und das Kontaktformular ohne Serveranschluss vergessen.

                            Nochmals Dank und freundliche Grüße aus Wien.
                            ****

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                              #15
                              Zitat von halidisk Beitrag anzeigen
                              @multi.....danke für die Aufklärung bezüglich @FIGUL...aha...also ein Pausenclown, der, wenn es mit Plattitüden nicht klappt, „ die Fragesteller mit unverschämten Ton kitzelt“...hmm...auch eine Art sich wichtig zu fühlen.
                              Eigentlich war es deine Erwartungshaltung, die ich unverschämt fand.

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