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Anlage Kind, Elterngeld, Mutterschaftsgeld

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    Anlage Kind, Elterngeld, Mutterschaftsgeld

    Anlage Kind bei nicht verheiratetem Paar

    Folgender Fall:

    Meine Partnerin und ich haben ein Kind und leben zusammen in einem Haushalt!

    Jedoch sind wir nicht verheiratet und machten unsere Steuererklärung bisher getrennt!

    Nun kommt die Anlage K (Kind) hinzu:

    Wird die Anlage Kind nun nur in der Steuererklärung der Mutter eingetragen oder müssen in beiden Steuererklärungen die Anlage Kind eingetragen werden?

    Müssen die Zahlungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld) nur bei der Mutter oder in beiden eingetragen werden?

    Wenn sie in beiden eingetragen werden müssen, wird der Betrag dann halbiert?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
    Wird die Anlage Kind nun nur in der Steuererklärung der Mutter eingetragen oder müssen in beiden Steuererklärungen die Anlage Kind eingetragen werden?
    Bei jedem Elternteil.

    Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
    Müssen die Zahlungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld) nur bei der Mutter oder in beiden eingetragen werden?
    Bei dem der sie bekommt.

    Kommentar


      #3
      Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
      Anlage Kind bei nicht verheiratetem Paar
      Wenn sie in beiden eingetragen werden müssen, wird der Betrag dann halbiert?
      Hallo DirkB,

      in der Anlage Kind trägt jeder Elternteil den hälftigen Anspruch auf Kindergeld ein. Es ist dabei egal wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Bei jedem Elternteil.



        Bei dem der sie bekommt.


        ​​​Vielen Dank für die Antwort!

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