Anlage Kind bei nicht verheiratetem Paar
Folgender Fall:
Meine Partnerin und ich haben ein Kind und leben zusammen in einem Haushalt!
Jedoch sind wir nicht verheiratet und machten unsere Steuererklärung bisher getrennt!
Nun kommt die Anlage K (Kind) hinzu:
Wird die Anlage Kind nun nur in der Steuererklärung der Mutter eingetragen oder müssen in beiden Steuererklärungen die Anlage Kind eingetragen werden?
Müssen die Zahlungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld) nur bei der Mutter oder in beiden eingetragen werden?
Wenn sie in beiden eingetragen werden müssen, wird der Betrag dann halbiert?
Vielen Dank im Voraus!
Folgender Fall:
Meine Partnerin und ich haben ein Kind und leben zusammen in einem Haushalt!
Jedoch sind wir nicht verheiratet und machten unsere Steuererklärung bisher getrennt!
Nun kommt die Anlage K (Kind) hinzu:
Wird die Anlage Kind nun nur in der Steuererklärung der Mutter eingetragen oder müssen in beiden Steuererklärungen die Anlage Kind eingetragen werden?
Müssen die Zahlungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld) nur bei der Mutter oder in beiden eingetragen werden?
Wenn sie in beiden eingetragen werden müssen, wird der Betrag dann halbiert?
Vielen Dank im Voraus!
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