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KAP-INV: Ermittlung der Vorabpauschalen für unterjährigen Erwerb von Fondsanteilen

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    KAP-INV: Ermittlung der Vorabpauschalen für unterjährigen Erwerb von Fondsanteilen

    Hallo,

    Ich besitze einen ausländischen Fonds, bei dem ich monatlich einen festen Betrag zur Monatsmitte für neue Fondsanteile investiere.

    Die Anlage KAP-INV für die Steuer 2019 versuche ich nun so auszufüllen:

    Für die schon zu Jahresbeginn existierenden Anteile fülle ich die Zeile 31-45 in der Rubrik "Ermittlung der Vorabpauschalen zu Zeile 9 bis 13" aus.

    Für die monatlich erworbenen Anteile gehe ich genauso vor, indem ich für jeden Monat eine neuen Eintrag für diese Rubrik und für denselben Fond anlege, und dort für die neuerlich investierten Beträge die entsprechenden Angaben mache.

    Allerdings habe ich ein Problem mit dem Januar. Der Januaranteil wird unterjährig erworben, nämlich in der Monatsmitte. Der in Zeile 43 einzutragende Wert soll dann aus dem in Zeile 42 eingetragene Wert ermittelt werden, indem der dort hinterlegte Betrag um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Erwerb gekürzt wird.

    Nun gibt es aber vor dem Januar keinen vollen Monat, was eigentlich bedeutet, dass der Betrag von Zeile 42 unverändert übernommen werden müsste.

    Das lässt das Programm aber nicht zu. Ich erhalte in diesem Fall die Fehlermeldung:

    Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (2. Investmentfonds, Anlage KAP-INV ...).

    Offensichtlich erwartet das Programm, dass ich mindestens 1/12 abziehe.

    Was läuft hier falsch? Habe ich ein falsches Verständnis, wie die unterjährig erworbenen Anteile einzutragen sind, oder sollte das Programm auch 0 zwölftel als Kürzungsbetrag zulassen?

    Freundliche Grüße
    hw68

    #2
    Guten Tag. Habe das gleiche Problem und bemühe mich seit drei Tagen um Lösung. Bisher erfolglos. Habe auch eine Supportanfrage gestellt, aber bisher keine Antwort. Sollte ich etwas hören, werden ich Sie informieren. Beste Grüße
    Wolfgang

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      #3
      Hallo,

      ich habe genau das gleiche Problem. Hat inzwischen jemand eine Lösung gefunden? Morgen ist ja Frist!

      Viele Grüße
      Robert

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        #4
        Zitat von Robert Managh Beitrag anzeigen
        ich habe genau das gleiche Problem. Hat inzwischen jemand eine Lösung gefunden? Morgen ist ja Frist!
        Bei Kauf im Januar erfolgt keine Kürzung für unterjährigen Erwerb. Der Wert 0 ist daher nicht zulässig.

        Dafür, dass heute Frist ist, können wir nichts.

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