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EÜR -Zeile 102 Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

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    EÜR -Zeile 102 Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

    moin und guten Abend,
    ich bin auch neu hier und hoffe hier auf eine Hilfe bei meiner Steuererklärung, speziell EÜR:
    im letzten Jahr hab ich mein kleines Wollgeschäft zum 31.03.2019 aufgeben und bin noch ganz gut mit nem kleinen Gewinn rausgekommen(=jetzt als Privatvermögen ),keine Schulden vorhanden, der USTVA-Betrag wurde im April 2019 bezahlt, keine offenen Forderungen, keine offenen Verbindlichkeiten sind vorhanden, Waren alle verkauft
    Nun hänge ich bei der EÜR - Zeile 102: Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ?? Was bitte , ist damit gemeint?werde nicht schlau aus den Ausfüllerklärungen, soll man da offene Forderungen =0,0 und offene Verbindichkeiten =0,0 eintragen, oder was bitte ist damit gemeint?
    mir ist auch nicht bekannt, dass man als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen muss??


    #2
    Theoretisch muss eine Bilanz erstellt werden. Allerdings können die jeweiligen Bilanzkorrekturen auch über die Zeile 102 erklärt werden. In deinem Fall wäre es 0€ Forderungen 0€ Verbindlichkeiten. Hilfreich ist es auch wenn du die Angaben dazu in Zeile 40 des Hauptvordruckes bei der Einkommensteuererklärung noch erläuterst. Dort kannst du auch noch Erläuterungen zu deinem Aufgabegewinn machen, z.b. Wert der noch vorhandenen Wolle, da der Aufgabegewinn nicht in die Anlage EÜR eingetragen wird, sondern auf der Anlage G, ab Zeile 31

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      #3
      moin, vielen , vielen lieben Dank für die Tipps, die EÜR klappt jetzt schon mal ohne Fehlermeldung,, aber da muss man (frau) erstmal drauf kommen, was mit dieser Fachsprache wirklich gemeint ist. ....

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