moin und guten Abend,
ich bin auch neu hier und hoffe hier auf eine Hilfe bei meiner Steuererklärung, speziell EÜR:
im letzten Jahr hab ich mein kleines Wollgeschäft zum 31.03.2019 aufgeben und bin noch ganz gut mit nem kleinen Gewinn rausgekommen(=jetzt als Privatvermögen ),keine Schulden vorhanden, der USTVA-Betrag wurde im April 2019 bezahlt, keine offenen Forderungen, keine offenen Verbindlichkeiten sind vorhanden, Waren alle verkauft
Nun hänge ich bei der EÜR - Zeile 102: Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ?? Was bitte , ist damit gemeint?werde nicht schlau aus den Ausfüllerklärungen, soll man da offene Forderungen =0,0 und offene Verbindichkeiten =0,0 eintragen, oder was bitte ist damit gemeint?
mir ist auch nicht bekannt, dass man als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen muss??
ich bin auch neu hier und hoffe hier auf eine Hilfe bei meiner Steuererklärung, speziell EÜR:
im letzten Jahr hab ich mein kleines Wollgeschäft zum 31.03.2019 aufgeben und bin noch ganz gut mit nem kleinen Gewinn rausgekommen(=jetzt als Privatvermögen ),keine Schulden vorhanden, der USTVA-Betrag wurde im April 2019 bezahlt, keine offenen Forderungen, keine offenen Verbindlichkeiten sind vorhanden, Waren alle verkauft
Nun hänge ich bei der EÜR - Zeile 102: Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ?? Was bitte , ist damit gemeint?werde nicht schlau aus den Ausfüllerklärungen, soll man da offene Forderungen =0,0 und offene Verbindichkeiten =0,0 eintragen, oder was bitte ist damit gemeint?
mir ist auch nicht bekannt, dass man als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen muss??
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