Guten Tag ich möchte wissen, ob ich die 16 Euro für die Kontoführungsgebühr auch ansetzen kann, wenn ich ein kostenloses Girokonto habe.
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AW: Kontoführungsgebühr
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
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AW: Kontoführungsgebühr
Zitat von fahr Beitrag anzeigendass man diese 16 Euro auch ansetzen kann, wenn man keine Kosten hatte
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AW: Kontoführungsgebühr
Zitat von King555 Beitrag anzeigenIst das wirklich so? Meiner Meinung nach ist es lediglich so, dass die Finanzämter derartige Pauschalen ohne Belege akzeptieren. Kommt zwar unterm Strich aufs gleiche raus, aber moralisch ist es doch verwerflich, oder nicht?
Gebührenfreie Girokonten sind inzwischen ohnehin rar geworden. Meine Bank gab sich bis vor 3 Jahren mit 2,00 € je Monat bei Onlinekontoführung und einem Durchschnittsguthaben von 2.000,00 € auf dem Girokonto zufrieden.
Dann wurde die Pauschale auf 5,50 € je Monat angehoben und seit Mai 2019 kostet die Kontoführung pauschal 8,50 € monatlich. Ich bin gespannt, ob es dabei bleibt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Kontoführungsgebühr
Ich habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.
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AW: Kontoführungsgebühr
Zitat von King555 Beitrag anzeigenIch habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.Gruss (S)stiller
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AW: Kontoführungsgebühr
Ich wollte auch nie sagen, dass die 16 EUR beanstandet werden. Wurden sie bei mir auch nie. Ich sage lediglich, dass man, streng genommen, die Belege haben müsste. Dazu habe ich z. B. diesen Artikel gefunden: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...s-ist-das.html
Ich wollte hier keine Diskussion anfangen, lediglich einen kleinen Einwurf machen. Ned Flanders würde die 16 EUR auf jeden Fall nicht absetzen.
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AW: Kontoführungsgebühr
Und es wird oft vergessen, dass dieses Kleinvieh (bei normalsterblichen Arbeitnehmern) überhaupt erst eine Rolle spielt, wenn man mit den gesamten Werbungskosten über 1.000 € kommt. Sonst kann man sich die ganze Mühe, Nachdenken und Ausfüllen sowieso getrost sparen.
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Gast
Ich würde gerne noch zwei Ergänzungen zu diesem Thread machen, die im Prinzip das bestätigen, was ich weiter oben schon schrieb:
1.) Quelle: steuer:Blick von Buhl, 02/18
Kontoführungsgebühr: 16 Euro
Da Arbeitnehmer ein Girokonto für die Überweisung des Gehaltes benötigen, akzeptiert
der Fiskus pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr. Diese werden
als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.
Einzige Voraussetzung: Für das Konto müssen tatsächlich Kontoführungsgebühren
angefallen sein. Bei Gratisgirokonten gibt es den Abzug also demnach nicht.
Kein Anspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze
Was Sie unbedingt wissen und beachten müssen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass Ihr Finanzbeamter Sie jederzeit um einen Nachweis über Ihre Ausgaben bitten kann und Ihnen Ausgaben, die Sie nicht belegen können, aus Ihrer Steuererklärung streicht. Es gibt keine Garantie, dass Ihnen die Kosten anerkannt werden.
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Gast
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Gut, dass es inzwischen nur noch wenige Banken gibt, die kostenlose Girokonten anbieten. Damit steigt die Anzahl der ehrlichen Steuerzahler weiter an.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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