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Hab was von 8,50 pro Post-Bewerbung und 2,50 pro Online-Bewerbung gelesen. Aber das entscheidet sicher jedes Finanzamt nach eigenem Gutdünken... einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten (Pauschal-)Betrag hat man ja nicht.
Ich würde gerne noch zwei Ergänzungen zu diesem Thread machen, die im Prinzip das bestätigen, was ich weiter oben schon schrieb:
1.) Quelle: steuer:Blick von Buhl, 02/18
Kontoführungsgebühr: 16 Euro
Da Arbeitnehmer ein Girokonto für die Überweisung des Gehaltes benötigen, akzeptiert
der Fiskus pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr. Diese werden
als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Einzige Voraussetzung: Für das Konto müssen tatsächlich Kontoführungsgebühren
angefallen sein. Bei Gratisgirokonten gibt es den Abzug also demnach nicht.
Kein Anspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze
Was Sie unbedingt wissen und beachten müssen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass Ihr Finanzbeamter Sie jederzeit um einen Nachweis über Ihre Ausgaben bitten kann und Ihnen Ausgaben, die Sie nicht belegen können, aus Ihrer Steuererklärung streicht. Es gibt keine Garantie, dass Ihnen die Kosten anerkannt werden.
Was ihr mit diesen Infos macht, ist euch überlassen.
Und es wird oft vergessen, dass dieses Kleinvieh (bei normalsterblichen Arbeitnehmern) überhaupt erst eine Rolle spielt, wenn man mit den gesamten Werbungskosten über 1.000 € kommt. Sonst kann man sich die ganze Mühe, Nachdenken und Ausfüllen sowieso getrost sparen.
Ich wollte auch nie sagen, dass die 16 EUR beanstandet werden. Wurden sie bei mir auch nie. Ich sage lediglich, dass man, streng genommen, die Belege haben müsste. Dazu habe ich z. B. diesen Artikel gefunden: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...s-ist-das.html
Ich wollte hier keine Diskussion anfangen, lediglich einen kleinen Einwurf machen. Ned Flanders würde die 16 EUR auf jeden Fall nicht absetzen.
Zuletzt geändert von King555; 31.07.2019, 17:16.
Grund: BBCodes werden wohl nicht unterstützt...
Ich habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.
Es ist keine Pauschale sondern eine Nichtaufgriffsgrenze!
Ich habe das Glück, dass ich ein kostenloses Girokonto habe. Schon seit 2009 zahle ich keinen Cent. Die Pauschale habe ich evtl. trotzdem mal in Anspruch genommen.
Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist es lediglich so, dass die Finanzämter derartige Pauschalen ohne Belege akzeptieren. Kommt zwar unterm Strich aufs gleiche raus, aber moralisch ist es doch verwerflich, oder nicht?
Grundsätzlich magst du ja recht haben. Aber in den meisten kommerziellen Steuerprogrammen sind diese 16,00 € (sog. Nichtaufgriffsgrenze) schon vorbelegt, das wählt dann auch selten jemand ab.
Gebührenfreie Girokonten sind inzwischen ohnehin rar geworden. Meine Bank gab sich bis vor 3 Jahren mit 2,00 € je Monat bei Onlinekontoführung und einem Durchschnittsguthaben von 2.000,00 € auf dem Girokonto zufrieden.
Dann wurde die Pauschale auf 5,50 € je Monat angehoben und seit Mai 2019 kostet die Kontoführung pauschal 8,50 € monatlich. Ich bin gespannt, ob es dabei bleibt.
dass man diese 16 Euro auch ansetzen kann, wenn man keine Kosten hatte
Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist es lediglich so, dass die Finanzämter derartige Pauschalen ohne Belege akzeptieren. Kommt zwar unterm Strich aufs gleiche raus, aber moralisch ist es doch verwerflich, oder nicht?
Danke für die Antwort. Ich habe aber selbst mittlerweile im Internet herausgefunden, dass man diese 16 Euro auch ansetzen kann, wenn man keine Kosten hatte. Es wird quasi von den Finanzämtern wie eine Pauschale behandelt.
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