Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Kind, 20 Jahre, macht eine zweite Ausbildung (ab 08/2009; vorher arbeitslos).
Die Ausbildungsorte (3 Stück) liegen jeweils 60,100 und 250 km von zu Haus entfernt. (Wohnung der Eltern) Das Kind fährt jeweils Montags hin und Freitags nach Hause und übernachtet in der Woche im Internat. Das Internat muß bezahlt werden. Die Ausbildungsorte wechseln sich regelmäßig ab. (d.h. nie länger als 4 Wochen in einem Ort)
Im Ausbildungszeitraum wurde keine Lohnsteuer gezahlt.
Der Ausbildungsfreibetrag wird den Eltern nicht gewährt. (Einkommen des Kindes zu hoch, sagt Elster) - kann man doch noch bei den Eltern etwas ansetzen?
Wo und wie setzt man da die Fahrtwege an?
Wie verhält es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand?
Wer trägt die Internatskosten?
Ich freue mich über Antworten.
Danke, Anja
Folgender Sachverhalt:
Kind, 20 Jahre, macht eine zweite Ausbildung (ab 08/2009; vorher arbeitslos).
Die Ausbildungsorte (3 Stück) liegen jeweils 60,100 und 250 km von zu Haus entfernt. (Wohnung der Eltern) Das Kind fährt jeweils Montags hin und Freitags nach Hause und übernachtet in der Woche im Internat. Das Internat muß bezahlt werden. Die Ausbildungsorte wechseln sich regelmäßig ab. (d.h. nie länger als 4 Wochen in einem Ort)
Im Ausbildungszeitraum wurde keine Lohnsteuer gezahlt.
Der Ausbildungsfreibetrag wird den Eltern nicht gewährt. (Einkommen des Kindes zu hoch, sagt Elster) - kann man doch noch bei den Eltern etwas ansetzen?
Wo und wie setzt man da die Fahrtwege an?
Wie verhält es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand?
Wer trägt die Internatskosten?
Ich freue mich über Antworten.
Danke, Anja
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