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Anlage G - Einkommensteuer - Zeile 31 Veräußerungsgewinn...Aufgabe eines Beriebs -

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    Anlage G - Einkommensteuer - Zeile 31 Veräußerungsgewinn...Aufgabe eines Beriebs -

    moin,
    kann mir bitte nochmal jemand weiterhelfen, mein Wollgeschäft habe ich zum 31.03.2019 aufgegeben

    nachdem ich nun die EÜR geschafft habe, ist meine Frage nochmals zur Einkommensteuererklärung zu Anlage G,ab Zeile 31: , blicke da nicht durch....

    wie ich es verstanden habe: also in Zeile 31 kommt der Gewinn (in der EÜR ermittelt), oder ? was ist aber nun mit Zeile 32, 33 usw.

    Verlust habe ich nicht gemacht, Zeile 40 kommt da nicht in Frage, ?!


    #2
    Ein laufender Gewinn im Jahr 2019 ist ganz normal in Zeile 4 der Anlage G zu erklären. In den Zeilen 31 ff sind nur Aufgabe- bzw.

    Veräußerungsgewinne zu erklären. Ob du die Bedingungen für die Zeile 31 erfüllst, weiß ich nicht, Wenn nicht, dann kommt die Zeile 35

    in Betracht. Da wird dann kein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 gewährt, der Aufgabegewinn wird aber nach § 34 Abs. 1 ermäßigt besteuert.

    Ich weiß ja nicht, um welche Größenordnungen es überhaupt geht und was für dich in Betracht kommt. Zeile 40 ist nur für Verluste.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dass Du bei der Betriebsaufgabe zur Ermittlung des Aufgabegewinns zur Bilanzierung übergehen musst, ist Dir bekannt ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        moin, ja, danke für die Antworten,
        ich habe ja keinen laufenden Gewinn mehr, da ich das Geschäft aufgeben habe, daher kommt wohl nur Zeile 31ff in Frage, ich erfülle die Bedingungen, da ich über 55 Jahre alt , bin,ich werde wohl nicht noch mal ein Betrieb haben und aufgeben...es geht um 19.000 €, was ist denn besser, die Zeile 31 oder 35 auszufüllen?
        viele Grüße

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          #5
          hallo Picard777,
          nein ist mir nicht bekannt, brauchte die Bilanz noch nie, weil ich EinzelunternehmerIn war, reichte immer die EUR usw.
          Gruß

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            #6
            Bei so geringen Beträgen sollte die Zeile 31 doch die richtige Zeile sein. Das siehst du doch auch aus der Steuerberechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Bei steuerlich einfachen Sachverhalten sind die Finanzämter zumeist mit der EÜR zufrieden. Der Aufgabegewinn lässt sich auch dort darstellen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                ok, danke dann mache ich es so,
                es ist eben alles so" uneindeutig für nicht-steuerfachkräfte" erklärt , bzw. nicht erklärt, was gemeint ist .....ich habe es eben nicht gesehen,
                Grüße

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                  #9
                  Hallo,
                  Habe das selbe Problem.
                  Heisst das wenn man einen aufgabegewinn hat, über 55 ist und den einmaligen Freibetrag unbedingt nutzen will, da man sich nun im Ruhestand befindet, nur die Zeile 31 auf der Anlange G ausfüllen muss?
                  Für mich wäre logisch auch Zeile 35 noch auszufüllen, weil man von dem in Zeile 31 eingetragenen Betrag den vollen und einmaligen Freibetrag in Anspruch nehmen möchte?

                  Auch mein Steuerprogramm Taxman hat das so ausgespuckt.

                  Danke und viele Grüße
                  Katze

                  Kommentar


                    #10
                    Auch mein Steuerprogramm Taxman hat das so ausgespuckt.
                    Steuerprogramme sind in der Lage, zu prüfen, ob der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zusteht und ob die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 oder

                    die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG günstiger ist. Je nach Ergebnis musst du in Zeile 34 Angaben machen. Zeile 35 ist nur in den Fällen

                    auszufüllen, in denen der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder wegen der Höhe des Veräußerungsgewinns nicht in Betracht

                    kommt oder schon früher mal beansprucht wurde.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke Dir Charlie24. Bei mir geht es um rund 5.000 Euro. Möchte auf jeden Fall nichts versteuern müssen, bin ja jetzt auch Rentner.

                      Habe vorher noch nie ein Gewerbe aufgegeben.

                      Das heisst ich kann meinem Programm glauben Zeile 31 und 34 auszufüllen?

                      In 31 gebe ich den Aufgabegewinn an den ich de facto habe.
                      In 34 gebe ich den Anteil an, für den ich den Freibetrag in Anspruch nehmen will, da über 55 Jahre alt und unter den 45.000 Euro liege.

                      So müsste es passen.

                      Sorry, habe vorhin Zeile 34 mit 35 Verwechselt.

                      In 35 gebe ich nichts an. Habe noch nie ein Geschäft aufgegeben vorher. Und bin nicht über den 45.000 Euro.
                      Zuletzt geändert von KatzeKatKK; 14.06.2020, 18:36.

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                        #12
                        Das heisst ich kann meinem Programm glauben Zeile 31 und 34 auszufüllen?
                        Bei nur 5.000,00 € Aufgabegewinn musst du doch keinen Antrag nach § 34 Abs. 3 EStG stellen. Die 5.000,00 € bleiben doch bereits nach

                        § 16 Abs. 4 EStG steuerfrei. Zeile 31 sollte reichen. Du bist doch weit unter den 45.000,00 €.

                        Das sollte dir die Steuerberechnung deines Programms auch anzeigen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Alles klar. Vielen Dank Dir! :-)

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