Hallo ich bin Kleinunternehmer und gerade dabei meine EÜR in Elster Formular fertig zu bearbeiten. Ich habe eine Verständnisfrage zur Anlage AVEÜR. Letztes Jahr habe ich schon eine abgegeben , bin mir aber unsicher ob ich dieses Jahr die richtig ausgefüllt habe. Letztes Jahr hatte ich keine AFA sondern nur bereits schon abgeschriebene Gegenstände im Betriebsvermögen.
Als Beispiel: in Zeile 410 unter Büroausstattung unter Anschaffungs/ Herstellungskosten: 1000 Euro , in Zeile 411: Buchwert am Anfang des Gewinnermittlungszeitraumes 1,00 Euro ( Erinnerungswert ) da alles schon abgeschrieben war. In Zeile 416 : Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes ebenfalls 1,00 Euro ( Erinnerungswert )
Für das Steuerjahr 2018 hatte ich auch keine AFA. Meine Frage ist nun normalerweise müsste doch die Anlage AVEÜR genau so befüllt werden wie die AVEÜR 2017. Als um bei den Beispiel zu bleiben in
Zeile 410 : 1000 Euro , in Zeile 411: 1,00 Euro und in Zeile 416 1,00 Euro.
Ist das so richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Als Beispiel: in Zeile 410 unter Büroausstattung unter Anschaffungs/ Herstellungskosten: 1000 Euro , in Zeile 411: Buchwert am Anfang des Gewinnermittlungszeitraumes 1,00 Euro ( Erinnerungswert ) da alles schon abgeschrieben war. In Zeile 416 : Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes ebenfalls 1,00 Euro ( Erinnerungswert )
Für das Steuerjahr 2018 hatte ich auch keine AFA. Meine Frage ist nun normalerweise müsste doch die Anlage AVEÜR genau so befüllt werden wie die AVEÜR 2017. Als um bei den Beispiel zu bleiben in
Zeile 410 : 1000 Euro , in Zeile 411: 1,00 Euro und in Zeile 416 1,00 Euro.
Ist das so richtig oder habe ich einen Denkfehler?
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