Hallo.
Das Thema Pflegepauschbetrag hatte ich hier kürzlich schon, doch dieses Mal geht es um das Datum, seit dem der benötigte Pflegegrad 4 bestehen muss, um die vollen 924 € angeben zu dürfen. Also muss der PG4 sozusagen ab dem 1.1.18 vorliegen oder früher, oder spielt es keine Rolle, wann er im Jahresverlauf festgestellt wurde?
Denn eine ähnliche Frage, die ich zu dem Thema stellen wollte, hat sich bereits dank google im Wohlgefallen aufgelöst. Soll heißen, auch wenn der Pflegende erst im Dezember beginnt, bekommt er die vollen 924 €.
Gruß, Jürgen
Das Thema Pflegepauschbetrag hatte ich hier kürzlich schon, doch dieses Mal geht es um das Datum, seit dem der benötigte Pflegegrad 4 bestehen muss, um die vollen 924 € angeben zu dürfen. Also muss der PG4 sozusagen ab dem 1.1.18 vorliegen oder früher, oder spielt es keine Rolle, wann er im Jahresverlauf festgestellt wurde?
Denn eine ähnliche Frage, die ich zu dem Thema stellen wollte, hat sich bereits dank google im Wohlgefallen aufgelöst. Soll heißen, auch wenn der Pflegende erst im Dezember beginnt, bekommt er die vollen 924 €.
Gruß, Jürgen
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