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Verpflegungsmehraufwand als Arbeitnehmer und Selbstständiger

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    Verpflegungsmehraufwand als Arbeitnehmer und Selbstständiger

    Hallo zusammen,

    ich bin angestellt, wo ich zwei Mal in der Woche arbeite und zudem selbstständig tätig. Für die Selbstständigkeit bin ich ca. 2-3 Tage an einer anderen Arbeitsstätte. Am Wochenende habe ich regelmäßig Fortbildungen für die selbstständige Tätigkeit.
    Meine Frage ist jetzt bei was ich einen Verpflegungsmehraufwand angeben kann. Ein Kollege meinte, dass wenn meine angestellte Tätigkeit meine erste Arbeitsstätte ist, dann könnte ich sowohl die Tage mit der Selbstständigkeit, an denen ich mehr als 8 Stunden Vorort war, als auch die Wochenendseminar mit mehr als 8 Stunden steuerlich geltend machen und 12 Euro Pauschale ansetzen. Stimmt das?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht. Man kann eine 1. Tätigkeitsstätte und gleichzeitig auch eine 1. Betriebsstätte haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und was bedeutet das jetzt für mich?

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        #4
        Das bedeutet: Nein.
        Verpflegungsmehraufwand kannst Du nur ansetzen, wenn Du mehr als 8 Stunden weder zu Hause noch an deiner ersten Tätigkeitsstätte noch an Deiner ersten Betriebsstätte bist. Das dürfte nur auf die Seminare zutreffen. Genaueres sagt dir dein steuerlicher Berater.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          alles klar. Danke schön!

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