Hallo zusammen,
ich bin angestellt, wo ich zwei Mal in der Woche arbeite und zudem selbstständig tätig. Für die Selbstständigkeit bin ich ca. 2-3 Tage an einer anderen Arbeitsstätte. Am Wochenende habe ich regelmäßig Fortbildungen für die selbstständige Tätigkeit.
Meine Frage ist jetzt bei was ich einen Verpflegungsmehraufwand angeben kann. Ein Kollege meinte, dass wenn meine angestellte Tätigkeit meine erste Arbeitsstätte ist, dann könnte ich sowohl die Tage mit der Selbstständigkeit, an denen ich mehr als 8 Stunden Vorort war, als auch die Wochenendseminar mit mehr als 8 Stunden steuerlich geltend machen und 12 Euro Pauschale ansetzen. Stimmt das?
Danke für die Hilfe!
ich bin angestellt, wo ich zwei Mal in der Woche arbeite und zudem selbstständig tätig. Für die Selbstständigkeit bin ich ca. 2-3 Tage an einer anderen Arbeitsstätte. Am Wochenende habe ich regelmäßig Fortbildungen für die selbstständige Tätigkeit.
Meine Frage ist jetzt bei was ich einen Verpflegungsmehraufwand angeben kann. Ein Kollege meinte, dass wenn meine angestellte Tätigkeit meine erste Arbeitsstätte ist, dann könnte ich sowohl die Tage mit der Selbstständigkeit, an denen ich mehr als 8 Stunden Vorort war, als auch die Wochenendseminar mit mehr als 8 Stunden steuerlich geltend machen und 12 Euro Pauschale ansetzen. Stimmt das?
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