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Steuerklärungen verspätet + Progressionsvorbehalt (Lohnersatzleistung / ALG1)

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    Steuerklärungen verspätet + Progressionsvorbehalt (Lohnersatzleistung / ALG1)

    Hallo Freunde.

    Ich hoffe ihr habt Erfahrungswerte für mich. Folgender Fall:

    Seit Anfang 2017 Angestellter gewesen. Keine freiwillige Steuererklärung gemacht.
    Seit 2018 bis Mitte des Jahres weiterhin gearbeitet. Ab Anfang Juli 2018 ALG1 bezogen. Keine Steuererklärung für 2018 gemacht. Wäre wohl Pflicht gewesen, da ALG1 (Lohnersatzleistung) bezogen. Wusste ich damals nicht.
    2019 weiterhin ALG1 bis Ende März bezogen, seit April (und immernoch) wieder Angestellter. Für 2019 auch noch keine Steuererklärung gemacht. Ist ja auch wohl Pflicht da immernoch ALG1 bis Ende März (Lohnersatzleistung) bezogen.

    So vom Finanzamt kam bis jetzt nichts an. Keine Aufforderung zur Steuererklärung oder Nachzahlungen etc.. Nun würde ich aber gerne meine freiwillige Steuerklärung für 2017 machen und die Abgabepflichtigen 2018 und 2019er natürlich ebenfalls, um alles ins Reine zu bekommen. Habt ihr Erfahrungswerte für mich, ob bei ALG1 Bezug in diesem Zeitraum für 2018 und 2019 Steuernachzahlungen fällig werden? Hat man eine Chance da mit +-0 rauszukommen bei den 3 Steuererklärungen oder ist eine Steuernachzahlung aufgrund von Progressionsvorbehalt sehr wahrscheinlich? Habe ich Strafgebühren zu befürchten für die verspätete 2018er Steuererklärung?

    Vielen lieben Dank für nützliche Tipps und Erfahrungswerte!

    #2
    Rechne die jahre doch einfach mit ELSTER Formular oder Mein ELSTER durch, dann siehst du ob eine nachzahlung zu erwaretn ist.
    Verspätungszuschläge sind wahrscheinlich, sofern du nachzahlen musst. Bei Erstattungen oder NULLfällen werden meist keine oder nur geringe Verspätungszuschläge fetsgesetzt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von DerSteuermann Beitrag anzeigen
      Habe ich Strafgebühren zu befürchten für die verspätete 2018er Steuererklärung?
      Nach §152 (5) AO beträgt der Verspätungszuschlag bei Jahressteuererklärungen 0,25 Prozent der Nachzahlung, mindestens jedoch 25€, je angefangenem Monat. Hiervon kann zwar abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe aufgefordert wurde, und davon ausgehen konnte, dass er nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber angesichts das Klassikers Pflichtabgabe bei Lohnersatzleistungen wäre das eine sehr lahme Ausrede.

      Angesichts dessen, dass der nächste Monat sehr bald anfängt, sollte man sich sehr stark darauf konzentrieren, die Kuh vom Eis zu kriegen, bevor man fragt, was das kostet.

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