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EÜR - Fahrtkosten übersteigen die Einlagen – wo korrigieren?

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    EÜR - Fahrtkosten übersteigen die Einlagen – wo korrigieren?

    Hallo zusammen,
    die Prüfung der EÜR bringt folgende Fehlermeldung:

    "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen.

    Mögliche Fehlerquellen
    Anlage EÜR / Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
    7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
    Anlage EÜR / Gewinnermittlung
    4 - Betriebsausgaben
    Anlage EÜR / Allgemeine Angaben
    1 - Allgemeine Angaben!

    Es geht um 312,–, die mir der Einsatz meines privaten KfZ verursacht hat. Tragen ich das in der EÜR unter "7" einfach in gleicher Höhe als Einlage ein?

    Danke!

    #2
    AW: EÜR - Fahrtkosten übersteigen die Einlagen – wo korrigieren?

    Die gehören als Nutzungseinlage zusätzlich in die Zeile 92 der EÜR, das ist korrekt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR - Fahrtkosten übersteigen die Einlagen – wo korrigieren?

      Also einfach den gleichen Betrag nochmal als Einlage rein? Super, danke! ;o)

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR - Fahrtkosten übersteigen die Einlagen – wo korrigieren?

        Zitat von FrauMayer Beitrag anzeigen
        Also einfach den gleichen Betrag nochmal als Einlage rein? Super, danke! ;o)
        Wenn es weitere Einlagen, z. B. Bareinlagen aus dem Privatvermögen gab, kann der Wert in Zeile 92 natürlich auch höher ausfallen,

        es muss aber mindestens die Nutzung des privaten KFZ erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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