EÜR 2019 Betriebseinnahme nach §4 Nr. 14a UStG keine MwSt.

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  • Jenny
    Benutzer
    • 28.02.2020
    • 63

    #1

    EÜR 2019 Betriebseinnahme nach §4 Nr. 14a UStG keine MwSt.

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand helfen?

    Wo trage ich Betriebseinnahmen in der EÜR 2019 ein, die ich nach §4 Nr. 14a UStG keine MwSt. in Rechnung gestellt habe?

    Besten Dank für eure Info
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen sind grundsätzlich in Zeile 15 der EÜR einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Jenny
      Benutzer
      • 28.02.2020
      • 63

      #3
      ... ist die Übungsleiterpauschale zurzeit bis 2400 € auch in Zeile 15 EÜR einzutragen, obwohl sie steuerfrei, umsatzsteuerfrei ist und so die Umsätze für die steuerliche Beurteilung nicht erhöht?

      Beste Grüße
      Jenny
      Zuletzt geändert von Jenny; 14.07.2020, 12:48.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Die Übungsleiterpauschale ist ebenfalls in Zeile 15 zu erfassen, es sei denn, du erklärst deine Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer

        in den Zeilen 11 und 12.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Jenny
          Benutzer
          • 28.02.2020
          • 63

          #5
          Dankeschön für dein schnelles Feedback !!

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