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Berufliche Weiterbildung: Vom Arbeitgeber erstattet, aber nicht steuerfrei

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    Berufliche Weiterbildung: Vom Arbeitgeber erstattet, aber nicht steuerfrei

    Ich habe letztes Jahr den Arbeitgeber gewechselt und musste dabei einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildung an meinen alten Arbeitgeber zurückzahlen. Mein neuer Arbeitgeber hat mir diese Summe anschließend erstattet, allerdings lief diese Erstattung im Rahmen einer Einmalzahlung meiner Lohnabrechnung. Somit wurde der gesamte Betrag versteuert, was einen hohen Anteil ausmacht. Kann ich mir die Steuer oder einen Teil davon mit der Begründung, dass es sich um eine Erstattung von Kosten einer beruflichen Weiterbildung handelt, zurückholen? Und wenn ja, wie/wo ist das anzugeben?

    #2
    Die Erstattung an den alten Arbeitgeber kannst du doch bei Fortbildungskosten geltend machen, wo soll jetzt das Problem sein?

    Wenn die Erstattung durch den neuen AG nicht steuerfrei gewährt wurde, hast du doch die Erstattung an den alten AG aus

    versteuertem Geld geleistet. Ein Elster-Thema ist das offensichtlich nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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