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Firmenname geändert. Wie Formular ausfüllen?

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    Firmenname geändert. Wie Formular ausfüllen?

    Wir haben den Namen der UG geändert, incl Anschrift. Müssen wir für die Steuererklärungen über Elster den damaligen Firmennamen und die alte Anschrift angeben, zum Zeitpunkt des zu versteuernden Geschäftsjahres? Oder doch den aktuellen, der aber erst seit diesem Jahr gilt? Wenn vom Finanzamt Post ankommen soll macht doch eigentlich die neue Anschrift Sinn, wobei die persönliche registrierte Adresse in Elster, sowieso korrekt ist.

    #2
    Man gibt bei Steuererklärungen grundsätzlich die aktuell gültige Postanschrift an. Der 2019 gültige Firmenname darf bzw. muss m. E. bei

    Gewinnermittlungen (E-Bilanz), zu denen es keine Verbescheidung gibt, nach wie vor verwendet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gäbe bei der eBilanz rein technisch sogar Felder für "früherer Name", "Datum der Namensänderung" und "frühere Rechtsform" (aber nicht "frühere Anschrift").. Kenne aber keine Software, die das unterstützt (meine eigene auch nicht - weil das in den letzten fünf Jahren noch nie jemand gebraucht hat)

      Ansonsten stimme ich Charlie24 zu (also Firmenname, der zum damaligen Zeitpunkt gültig war, aber aktuelle Anschrift, damit evtl. Rückfragen oder anderer Schriftverkehr auch ankommen).

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        #4
        Danke, klingt logisch.

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