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Verlustrechnungstopf Aktien

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    Verlustrechnungstopf Aktien

    Hallo an alle,

    eine Frage zu dem o.g. Thema: Seit ca 2 Jahren habe ich Aktien von einem deutschen Unternehmen gekauft. Da die Kurse extrem gesunken waren, hatte ich nochmals ein kleines Paket gekauft und dies wieder verkauft. Der Gewinn war 1.000.- Euro. Da ich noch die 801.- Euro vom Freistellungsauftrag voll zur Verfügung hatte, dachte ich, dass dann 199.- Euro mit 25 % versteuert werden müssen. Aber bei der Steuerbuchung ist nichts eingetragen, außer Verlustrechungstopf von 290.- Euro. Ist mir nun unerklärlich, da es aber das erste mal war, dass ich Aktien verkauft hatte und ich ein totaler Neuling bin, würde ich gerne einen Fachmann in dieser Richtung fragen. Könnte es sein, dass die Berechnungen nicht nur auf die neugekauften Aktien angerechnet wurden, sondern auf das gesamte Aktienpaket ( 4 x gekauft bei wesentlich höherem Aktienkurs )?
    Im Voraus schon mal vielen Dank für Antworten!

    #2
    Wer hat den Gewinn ermittelt- wurde dieser in der Steuerbescheinigung deiner Bank ausgewiesen?
    Auf welcher Bescheinigung / Bescheid wurde der Verlustverrechnungstopf ausgewiesen?

    Zur kurzen Info, auch wenn es nichts mit ELSTER zu tun hat:

    Verluste aus Veräußerungsgeschäften (Kapitalvermögen) werden seit 2009 grundsätzlich bei der Bank gesammelt um mit späteren Gewinnen verrechnet zu werden- dies ist der Verlusttopf.
    Sofern dein angesammelter Verlusttopf größer ist als der aktuelle Gewinn, dann wird dies bei der Bank verrechnet und keine Kapitalertragsteuer einbehalten und auch keine steuerpflichtigen Erträge ausgewiesen.

    Bei der Ermittlung von Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften gilt üblicherweise die FIFO Methode (first in, first out). Dies bedeutet, dass im Falle eines teilweisen Verkaufes eines Aktienpaketes immer die zuerst erworbenen Aktien aus diesem Paketdie als veräußert gelten und daher auch deren Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Bei der Ermittlung von Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften gilt üblicherweise die FIFO Methode (first in, first out).
      Ich würde sogar meinen, die gilt eigentlich immer. Man kann die Verrechnung nicht selbst vorgeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Beamtenschweiß: Der Verrechnungstopf wurde von flatex online ausgewiesen, als Steuerbuchung! Scheinbar ist dann die FIFO Methode angewandt worden, deshalb der Verlust, war mir nicht so klar.

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          #5
          Guten Morgen, könnte bitte sich mal die von flatex bereitgestellte Steuerbescheinigung mal ansehen, bin mir unsicher was dies bedeutet? Und ja, ich stelle mich den Vorwürfen von Aktien keine Ahnung zu haben und gelobe Besserung!
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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            #6
            Das ist keine (!!!!) Steuerbescheinigung, sondern eine Saldoinformation. Wir wissen nun, dass du mit Stand heute einen Verlustverrechnungssaldo von 280 Euro und ein bisschen hast. Was sollen wir dir nun dazu sagen? Du hast Aktien verkauft, das waren nach allem, was man dir erklärt hat, die zuerst gekauften, die anscheinend teurer waren. Also wurde der Verlust in den Verlustverrechnugnstopf eingestellt. Wenn du irgendwann mal Aktien mit Gewinn verkaufst, wird der Verlust verrechnet.

            Das Finanzamt interessieren keine Salden, sondern Steuerbescheinigungen. Und Elster oder das Elsterforum erst recht nicht.

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              #7
              Du hast Aktien verkauft, das waren nach allem, was man dir erklärt hat, die zuerst gekauften, die anscheinend teurer waren.

              Genau dies hatte mich ja gewundert, denn die Aktien, die ich als letztes gekauft hatte, erscheinen nicht mehr im Depotbestand. " Multi ", warum so aggressiv, ich habe ja nur eine Frage gestellt, die ja die Steuern betreffen und weil in diesem Forum die besten Antworten kommen im Vergleich zu anderen Steuer-Foren. Wenn Sie nicht antworten wollen, dann lassen sie es eben. Und nochmal, es war eine Steuerfrage und ich hätte Hilfe gebraucht zu der Frage, ob ich noch 801.- Euro Freibetrag frei habe und noch den Verlusttopf von 280.- Euro zusätzlich, da ich es mir nicht erklären kann.

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                #8
                Deine Saldeninformation ist vom heutigen Tag. Danach hast du 2020 von deinem Freistellungsauftrag in Höhe von 801,00 € bis heute noch nichts beansprucht,

                außerdem hast du noch den Verlust aus den verkauften Aktien im Verrechnungstopf. Der kann aber nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

                Das hat dir doch multi schon erklärt, was ist daran nicht zu verstehen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Genau dies hatte mich ja gewundert, denn die Aktien, die ich als letztes gekauft hatte, erscheinen nicht mehr im Depotbestand.
                  Das ist ein Denkfehler! Du hast doch im ersten Beitrag selbst geschrieben:

                  Da die Kurse extrem gesunken waren, hatte ich nochmals ein kleines Paket gekauft und dies wieder verkauft.
                  Da du dir das nicht aussuchen kannst, muss die Aussage richtig lauten, dass dein Depotbestand wieder dem vor dem letzten Nachkauf entspricht.

                  Tatsächlich wurden Aktien aus dem allerersten Kauf mit Verlust veräußert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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