Zahnzusatzversicherung & Beerdigungskosten

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  • Stefan
    Neuer Benutzer
    • 01.03.2020
    • 23

    #1

    Zahnzusatzversicherung & Beerdigungskosten

    Hallo,

    wo kann ich die Zusatzbeitrag für Zahnzusatzversicherung die ich jeden Monat zahle Steuerlich gelten machen?


    Kann die Beerdigungskosten auch die Tochter /Sohn Geltend machen, oder wenn noch ein Elternteil lebt, kann die nur die Kosten absetzen?


    Danke!


    Gruß Stefan
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Versicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Beerdigungskosten kann die Person geltend machen, die die Kosten getragen hat. Wenn die Kosten aus dem Nachlass bestritten werden können,

      kommt da nichts dabei heraus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Stefan
        Neuer Benutzer
        • 01.03.2020
        • 23

        #4
        Hallo,

        danke für die Rückmeldung, Antwort

        Ja es mir klar das es in Anlage Vorsorgeaufwand gehört, aber in Welche Zeile. Der Berag wir monatlich von meine Konto abgebucht....


        Danke L.E. Fant

        Kommentar

        • Stefan
          Neuer Benutzer
          • 01.03.2020
          • 23

          #5
          Hallo Charlie24,

          die Tochter hat sich an die Berdigungskosten auch beteiligt, aber die Rechnungen wurden alle auf Ihre Mutter ausgestellt, würde bedeuten die Tochter kann nichts absetzen, auch wenn sie selber die Kosten Teilweise beglichen hat?

          Danke

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Ja es mir klar das es in Anlage Vorsorgeaufwand gehört, aber in Welche Zeile.
            Wenn der Vertrag mit einer privaten KV abgeschlossen ist, kannst du den Jahreswert im Jahr 2019 in die Zeile 27 eintragen,

            sonst in die Zeile 22 der Anlage Vorsorgeaufwand. Steuerlich wirkt sich das selten aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Wenn sie die Kostenübernahme belegen kann, darf sie ihren Anteil schon geltend machen. Die Frage ist nur, ob etwas dabei herauskommt.

              Es wird eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet und der Vater darf außerdem nichts hinterlassen haben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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