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Einzelunternehmer mit Kleingewerbe: Welche Rückmeldung erhalte ich?

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    Einzelunternehmer mit Kleingewerbe: Welche Rückmeldung erhalte ich?

    Guten Morgen,

    ich habe im Laufe des vergangenen Jahres 2019 ein Gewerbe angemeldet und bin nebenberuflich als Einzelunternehmer / Kleinunternehmer tätig. Nun habe ich vor gut einem Monat meine Finanzgeschichten abgewickelt und folgendes über ELSTER beim Finanzamt eingereicht:

    - ESt (mit den üblichen Angaben zu meinem Hauptberuf und Anlage G für mein Gewerbe)
    - EÜR (mit sehr detaillierter Aufstellung meiner Ausgaben und Einnahmen, so wie im Formular gefordert)
    - USt (der Form halber, auch wenn ich als Kleinunternehmer natürlich keine Umsatzsteuer ausweise)

    Die Bearbeitung ging fix und ich wurde höflich dazu aufgefordert, im Rahmen einer Steuerprüfung auch noch eine genauso Übersicht meiner Buchhaltung abzugeben. Da ich das sehr systematisch in einer Excel-Liste gesammelt habe, habe ich diesen Ausdruck auch noch mit abgegeben.

    Nun habe ich meinen Bescheid für 2019 über die Einkommenssteuer erhalten. Darin ist mein Gewerbe leider nur mit der kurzen Anmerkung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und dem Gewinn des Gewerbes aufgeführt. Über meine konkreten Angaben (Wie viel habe ich für Büromaterial / Porto gezahlt, was ging für Geschäftsessen drauf, welche Fahrtkosten hatte ich etc.), wir kein Wort verloren. Auch die Steuerprüfung meiner Buchhaltung wird nicht erwähnt.

    Ich bin kein Steuerexperte und saß einen ganzen Tag an all diesen Erklärungen, um nach besten Wissen und Gewissen alles richtig zu machen. Nun bin ich leicht verärgert und auch verunsichert, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit meine detaillierten Angaben nun alle überhaupt notwendig waren. Da ich das zum ersten Mal gemacht habe, weiß ich einfach nicht, ob ich an der einen oder anderen Stelle nicht ganz saubere Angaben drin hatte oder aber Angaben gemacht habe, die gar nicht nötig waren. Wie aber soll ich das nun wissen, wenn ich dazu so gar keine Rückmeldung erhalte? Bin ich zu ungedulgig und bekomme ich noch mehr Rückmeldungen als den genannten Bescheid? Oder kann man solch eine Rückmedung irgendwie noch einfordern?

    Ich freue mich auf ähnliche Erfahrungswerte und / oder Hinweise, wie ich an weitere Informationen kommen kann. Vielen Dank!

    #2
    Ist denn das Finanzamt Deinen Angaben gefolgt? Eine Begründung erhältst Du insofern, als das Finanzamt abgewichen ist.

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      #3
      Nein, Du bekommst nicht noch mehr. Sicher waren Deine Angaben notwendig, Du warst bei der Anlage EÜR zu entsprechenden Angaben verpflichtet und wenn das Finanzamt wie bei Dir Nachfragen hatte, musstest Du die beantworten. Wenn dann der Bescheid mit Deiner erklärung übereinstimmt, ist doch Alles gut. Das Finanzamt ist keine Wirtschaftprüfungsgesellschaft, das eine detaillierten Prüfbereicht erstellt, sondern eine Steuerfestsetzungsbehörde.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo fuchzen,

        eigentlich solltest du dich doch freuen, dass dein Finanzamt alles akzeptiert hat im Bescheid findet sich nun mal nur der Gewinn wieder, der ja auch Auswirkungen auf die festgesetzte Steuer hat.
        Und das man dem Finanzamt mitteilt wie man auf den Gewinn kommt mittels der vorgeschrieben EÜR, das geht nun mal jedem Unternehmer so.

        Die Hauptaufgabe des Finanzamtes ist es nun mal die Steuer mittels Bescheid anhand der eingereichten Erklärungen festzusetzen.
        Wenn du irgendwo falsche Angaben gemacht hättest und das Finanzamt hat etwas gestrichen, würde das im Bescheid erläutert.

        Was willst du dann noch für Rückmeldungen einfordern ??

        Tschüß

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          #5
          EÜR (mit sehr detaillierter Aufstellung meiner Ausgaben und Einnahmen, so wie im Formular gefordert)
          Gefordert wird die detaillierte Aufstellung im EÜR-Formular im Übrigen nicht, sie ist allerdings auch nicht verboten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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