Guten Morgen,
ich habe im Laufe des vergangenen Jahres 2019 ein Gewerbe angemeldet und bin nebenberuflich als Einzelunternehmer / Kleinunternehmer tätig. Nun habe ich vor gut einem Monat meine Finanzgeschichten abgewickelt und folgendes über ELSTER beim Finanzamt eingereicht:
- ESt (mit den üblichen Angaben zu meinem Hauptberuf und Anlage G für mein Gewerbe)
- EÜR (mit sehr detaillierter Aufstellung meiner Ausgaben und Einnahmen, so wie im Formular gefordert)
- USt (der Form halber, auch wenn ich als Kleinunternehmer natürlich keine Umsatzsteuer ausweise)
Die Bearbeitung ging fix und ich wurde höflich dazu aufgefordert, im Rahmen einer Steuerprüfung auch noch eine genauso Übersicht meiner Buchhaltung abzugeben. Da ich das sehr systematisch in einer Excel-Liste gesammelt habe, habe ich diesen Ausdruck auch noch mit abgegeben.
Nun habe ich meinen Bescheid für 2019 über die Einkommenssteuer erhalten. Darin ist mein Gewerbe leider nur mit der kurzen Anmerkung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und dem Gewinn des Gewerbes aufgeführt. Über meine konkreten Angaben (Wie viel habe ich für Büromaterial / Porto gezahlt, was ging für Geschäftsessen drauf, welche Fahrtkosten hatte ich etc.), wir kein Wort verloren. Auch die Steuerprüfung meiner Buchhaltung wird nicht erwähnt.
Ich bin kein Steuerexperte und saß einen ganzen Tag an all diesen Erklärungen, um nach besten Wissen und Gewissen alles richtig zu machen. Nun bin ich leicht verärgert und auch verunsichert, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit meine detaillierten Angaben nun alle überhaupt notwendig waren. Da ich das zum ersten Mal gemacht habe, weiß ich einfach nicht, ob ich an der einen oder anderen Stelle nicht ganz saubere Angaben drin hatte oder aber Angaben gemacht habe, die gar nicht nötig waren. Wie aber soll ich das nun wissen, wenn ich dazu so gar keine Rückmeldung erhalte? Bin ich zu ungedulgig und bekomme ich noch mehr Rückmeldungen als den genannten Bescheid? Oder kann man solch eine Rückmedung irgendwie noch einfordern?
Ich freue mich auf ähnliche Erfahrungswerte und / oder Hinweise, wie ich an weitere Informationen kommen kann. Vielen Dank!
ich habe im Laufe des vergangenen Jahres 2019 ein Gewerbe angemeldet und bin nebenberuflich als Einzelunternehmer / Kleinunternehmer tätig. Nun habe ich vor gut einem Monat meine Finanzgeschichten abgewickelt und folgendes über ELSTER beim Finanzamt eingereicht:
- ESt (mit den üblichen Angaben zu meinem Hauptberuf und Anlage G für mein Gewerbe)
- EÜR (mit sehr detaillierter Aufstellung meiner Ausgaben und Einnahmen, so wie im Formular gefordert)
- USt (der Form halber, auch wenn ich als Kleinunternehmer natürlich keine Umsatzsteuer ausweise)
Die Bearbeitung ging fix und ich wurde höflich dazu aufgefordert, im Rahmen einer Steuerprüfung auch noch eine genauso Übersicht meiner Buchhaltung abzugeben. Da ich das sehr systematisch in einer Excel-Liste gesammelt habe, habe ich diesen Ausdruck auch noch mit abgegeben.
Nun habe ich meinen Bescheid für 2019 über die Einkommenssteuer erhalten. Darin ist mein Gewerbe leider nur mit der kurzen Anmerkung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und dem Gewinn des Gewerbes aufgeführt. Über meine konkreten Angaben (Wie viel habe ich für Büromaterial / Porto gezahlt, was ging für Geschäftsessen drauf, welche Fahrtkosten hatte ich etc.), wir kein Wort verloren. Auch die Steuerprüfung meiner Buchhaltung wird nicht erwähnt.
Ich bin kein Steuerexperte und saß einen ganzen Tag an all diesen Erklärungen, um nach besten Wissen und Gewissen alles richtig zu machen. Nun bin ich leicht verärgert und auch verunsichert, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit meine detaillierten Angaben nun alle überhaupt notwendig waren. Da ich das zum ersten Mal gemacht habe, weiß ich einfach nicht, ob ich an der einen oder anderen Stelle nicht ganz saubere Angaben drin hatte oder aber Angaben gemacht habe, die gar nicht nötig waren. Wie aber soll ich das nun wissen, wenn ich dazu so gar keine Rückmeldung erhalte? Bin ich zu ungedulgig und bekomme ich noch mehr Rückmeldungen als den genannten Bescheid? Oder kann man solch eine Rückmedung irgendwie noch einfordern?
Ich freue mich auf ähnliche Erfahrungswerte und / oder Hinweise, wie ich an weitere Informationen kommen kann. Vielen Dank!
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