Hallo,
ich habe 2019 bei Standard Life (Hauptsitz England) drei aufgeschobene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gekündigt.
Versicherung 1: Laufzeit: 08/2003 bis 01/2019 - Kapitalerträge sind nach §20.......steuerfrei.
Versicherung 2: Laufzeit: 05/2003 bis 01/2019 und
Versicherung 3: Laufzeit: 03/2007 bis 01/2019 - Die Kapitalerträge betragen XXX €. Diese können Sie ggfls. steuerlich geltend machen. Die Leistung enthält steuerpflichtige Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Eträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) von XXX € und Erträge im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG von 0,00 €.
Versicherung 2 + 3 muss ich in der Steuererklärung für 2019 angeben und die Kapitalerträge versteuern. Warum ich für Versicherung 2 Steuern bezahlen muss ist mir nicht ganz klar, da vor 2005 abgeschlossen und Laufzeit länger als 12 Jahre. Da es sich aber um einen Kapitalerträg von weniger alsls 5 € handelt ist es mir egal. Würde mich aber trotzdem interessieren.
Ich finde leider nicht, wo ich diese bei der Einkommensteuer eingeben muss. Im Formular R finde ich auch nichts passendes.
Kann mir bitte jemand helfen??
Schon mal danke und viele Grüße
MaRie
ich habe 2019 bei Standard Life (Hauptsitz England) drei aufgeschobene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gekündigt.
Versicherung 1: Laufzeit: 08/2003 bis 01/2019 - Kapitalerträge sind nach §20.......steuerfrei.
Versicherung 2: Laufzeit: 05/2003 bis 01/2019 und
Versicherung 3: Laufzeit: 03/2007 bis 01/2019 - Die Kapitalerträge betragen XXX €. Diese können Sie ggfls. steuerlich geltend machen. Die Leistung enthält steuerpflichtige Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Eträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) von XXX € und Erträge im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG von 0,00 €.
Versicherung 2 + 3 muss ich in der Steuererklärung für 2019 angeben und die Kapitalerträge versteuern. Warum ich für Versicherung 2 Steuern bezahlen muss ist mir nicht ganz klar, da vor 2005 abgeschlossen und Laufzeit länger als 12 Jahre. Da es sich aber um einen Kapitalerträg von weniger alsls 5 € handelt ist es mir egal. Würde mich aber trotzdem interessieren.
Ich finde leider nicht, wo ich diese bei der Einkommensteuer eingeben muss. Im Formular R finde ich auch nichts passendes.
Kann mir bitte jemand helfen??
Schon mal danke und viele Grüße
MaRie