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    Rentenbesteuerung

    Hallo Zusammen,

    vielleicht kann mir hier Jemand Hilfe geben:

    Ich gehe aller Voraussicht nach 2048 in Rente, diese wird also zu 100% besteuert (habe ich schon nachgelesen).
    Über welchen Steuersatz wird dann die gesetzliche Rente besteuert? Über den Einkommensteuersatz?

    Angenommen ich erhalte 2100 Euro gesetzliche Rente, wieviel bleibt dann übrig? Beispielrechnung?

    Und werden alle Einkommen (Gesetzliche Rente, Riesterrente, Rürup-Rente, Betriebsrente) alle einzeln besteuert, oder werden alle Einnahmen zusammengelegt und dann besteuert?

    Und wie sieht das mit Festbeträgen aus, die man z.B. aus einer Betriebsrente erhält, als Bsp. (!) sagen wir 80.000 Euro? Was bleibt da übrig?

    Vielen Dank für Input!

    #2
    Das hat nun wirklich nichts mit dem Thema "elektronische Steuererklärung" zu tun, daher nur ganz allgemein: Natürlich werden alle Einkünfte jedweder Art zusammengerechnet, davon Sonderausgaben und ggf. außergewöhnliche Belastungen abgezogen und auf das dann entstehende zu versteuernde Einkommen der passende Steuersatz angewandt. Wie hoch deine Rente in 2048 ausfallen wird, weiß die Glaskugel Nr. 1. Für die Frage nach dem Steuertarif in 2048 ist dann Glaskugel Nr. 2 zuständig, für aktuelle Zeiträume siehe https://www.bmf-steuerrechner.de/
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Aggro-Antwort. Aber trotzdem Danke, obwohl diese Antwort keine ist.
      Aber danke für den Link, immerhin hilft der ein wenig.

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        #4
        Alternativ könnte man im Steuerprogramm nach Wahl die erwartete Rente eintragen und durch Eingabe des selben Betrages als Rentenanpassungsbetrag eine volle Besteuerung der Rente erreichen können (ohne dass ich getestet hätte, ob das durch die Prüfung der Plausibilität geht).
        Nur die Beiträge zu KV und PV, für deren künftige Höhe man Glaskugel Nr. 3 bräuchte, müsste man dann noch selbst errechnen.
        ​​​​​​.

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          #5
          Zitat von Hillbilly Beitrag anzeigen
          Aggro-Antwort.
          Grundlage für diese unverschämten Behauptung?

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            #6
            Erst mal Danke für die Antwort.

            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            unverschämten Behauptung
            Das Wort unverschämt passt hier nicht. Aggro = Aggressiv. Die Antwort hat mir nix gebracht, weil meine Frage nicht beantwortet wurde. Die Antwort sollte mir nur verdeutlichen, dass ich die Frage gefälligst woaders stellen soll. Eine Antwort ohne Inhalt nützt mir nichts. Dann doch einfach meine Frage ignorieren.

            Falls ich damit aber zu weit gegangen bin, bitte ich dies zu entschuldigen.

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              #7
              Wie die Steuergesetze in knapp 30 Jahren ausschauen weiß hier niemand. Und, nochmal, hier im Forum gehts ja auch nicht um das Rechtliche, sondern um die Elektronische Steuererklärung. Wer weiß wie Mein Elster dann funktionieren wird ... wenn es noch funktioniert.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Hillbilly Beitrag anzeigen
                Das Wort unverschämt passt hier nicht. Aggro = Aggressiv. Die Antwort hat mir nix gebracht, weil meine Frage nicht beantwortet wurde. Die Antwort sollte mir nur verdeutlichen, dass ich die Frage gefälligst woaders stellen soll. Eine Antwort ohne Inhalt nützt mir nichts.
                ​​​​​​Ich bleibe bei meiner Wertung. Die Antwort von Picard war kein bisschen Aggro, im Gegenteil sehr höflich, sie war korrekt und hilfreich, auch wenn du es nicht begriffen hast. Insofern erachte ich deine Erwartungshaltung an Antworten als unverschämt, und wenn ich deine Antwort vor meiner ersten gesehen hätte, wäre diese im Papierkorb gelandet.

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                  #9
                  Ich glaube kaum, dass es Dir weitergeholfen hätte, wenn hier -wie von Dir gewünscht- Niemand auf Deine Frage reagiert und Dich damit im Unklaren darüber gelassen hättest, wieso Du keine Antwort bekommst.Ich findes es schon recht -sagen wir mal- "speziell", wenn Du Dir vor einem Posting in einem Elsterforum nicht einmal Gedanken machst, ob das der richtige Kontaktpunkt ist oder nicht. Das ist genauso als wenn ich in einem Veganer-Forum frage, was die beste Grillart für ein saftiges Rumpsteak sein könnte. Ja, es geht bei Beidem ums Essen und auch bei Elster geht es irgendwie um Steuern, trotzdem passt es nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    ​​​​​​Ich bleibe bei meiner Wertung. Die Antwort von Picard war kein bisschen Aggro, im Gegenteil sehr höflich, sie war korrekt und hilfreich, auch wenn du es nicht begriffen hast. Insofern erachte ich deine Erwartungshaltung an Antworten als unverschämt, und wenn ich deine Antwort vor meiner ersten gesehen hätte, wäre diese im Papierkorb gelandet.
                    Ich bedanke mich bei Dir für Deine Meinung und schließe dieses Thema mit einer Definition des Wortes "Unverschämt" als kleine Hilfe für zukünftige Bewertungen von Dir:

                    https://www.duden.de/rechtschreibung/unverschaemt

                    Ach ja, gerne kann das Thema danach gerne von Admin-Seite aus gelöscht werden da ich ja schon als Spam markiert wurde.

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                      #11
                      Ich glaube, dem sollte nichts mehr hinzugefügt werden mit Ausnahme einer Fakenews-Klarstellung:
                      Wie ich gerade noch einmal geprüft habe, ist gegen Dich keine Verwarnung etc. aktiv, geschweige denn von mir. Also unterlasse bitte solche tendenziösen Äußerungen, damit machst Du Dir Nirgends Freunde.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12

                        Hallo Picard,

                        ich habe nie geschrieben, dass ich "verwarnt" worden bin, geschweige denn, dass ich von DIR verwarnt worden bin. Ich habe lediglich geschrieben, dass ich "als Spam markiert" worden bin, siehe Screenshot:
                        2020-06-16 (2).png
                        Jedenfalls fußt meine "tendenziöse Äußerung" auf dieser Meldung und dabei handelt es sich nicht um "Fakenews-Äußerungen". Vielleicht habe ich auch etwas fehlinterpretiert wofür ich mich entschuldige.

                        Danke dass ich das noch richtig stellen durfte.
                        Beste Grüße und noch einen schönen Tag.
                        Angehängte Dateien

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                          #13
                          Das hast du fehlinterpretiert! Der Spammer elitadioa hat dich in einem seiner Spambeiträge zitiert, worüber du automatisch benachrichtigt worden bist.

                          Dieser Beitrag wurde im Rahmen der Moderation wegen seines Inhalts als Spam entfernt. Die Benachrichtigung kannst du ebenfalls entfernen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24,
                            Danke dass Du mich hier aufgeklärt hast.
                            BG

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                              #15
                              Wenn jemand hier eine steuerrechtliche Frage stellt, zu einem Sachverhalt der erst in 30 Jahren akut wird, fällt mir nur eine Antwort ein:
                              TROLLALARM !
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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