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Wechsel Veranlagung trotz Vorauszahlungsbescheid

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    Wechsel Veranlagung trotz Vorauszahlungsbescheid

    Hallo,

    ich habe einen Vorauszahlungsbescheid für die Jahre 2019 und 2020 erhalten.

    Nun möchte ich von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung wechseln.

    Frage 1:
    Ist das möglich trotz Vorauszahlungsbescheid?

    Frage 2:
    Muss ich die Änderung beantragen oder einfach zwei Erklärungen einreichen für 2019?

    Danke für die Antworten!

    #2
    Die Wahlfreiheit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wird durch einen Vorauszahlungsbescheid nicht eingeschränkt,

    Ihr reicht einfach zwei Erklärungen ein und beantragt dabei eine neue Steuernummer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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