Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag Studium

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag Studium

    Hallo zusammen,

    da ich noch komplett neu hier bin, hoffe ich das ich mich im richtigen Forumsbereich befinde und mir jemand bei meiner kurzen Frage weiterhelfen kann.

    Ich bin gerade dabei meinen Verlustvortrag für mein Studium per Elster einzureichen. Nun habe ich die ersten beiden Steuerbescheide zurück bekommen.
    Meine Sonder/Werbungskosten wurden in beiden Anträgen unter dem Punkt "ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" erfasst, als Berufsausbildungskosten. Dies ist bei beiden Anträgen der Fall (negativer Betrag).

    Ich habe in beiden Jahren verschiedenen Sonderausgaben gehabt (Differenzbetrag von 1000 Euro). Im gesonderten Bescheid "Feststellungsgrundlagen" wird mir für beide Bescheide exakt der gleiche Betrag zum 31.12.XXXX aufgezeigt. Nun stellt sich mir die Frage, ist dieser Betrag der im Bescheid ausgezeigt wird nur für das Jahr 2016 gültig oder handelt es sich hierbei um einen kumulierten Betrag für die Jahre 2015 und 2016?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    Hattest du vor dem jetzigen Studium denn bereits eine Berufsausbildung oder auch ein Erststudium abgeschlossen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,
      ich habe vor meinem jetzigen Studium eine Ausbildung absolviert.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Wenn eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, darf man die Kosten eines Studiums als Werbungskosten geltend machen.

        Sonderausgaben bringen ja nichts, daraus entsteht nämlich kein Verlust. Hast du denn Werbungskosten erklärt oder hast du

        selbst auch nur Sonderausgaben geltend gemacht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich habe meine Kosten im Forumlar N eingetragen. Sprich Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Zeile 31-35), Aufwendungen für Arbeitsmittel (41-42). Weitere Weitere Werbungskosten (Kontoführungsgebühr, Arbeitsmittel und Semestergebühren Zeile 46).

          Was mich verwundert ist, dass beide Steuererklärungen nach dem gleichen Schema ausgefüllt wurden, aber wie gesagt exakt der gleiche Betrag in beiden Bescheiden steht.

          Kommentar


            #6
            Wenn die negative Summe der Einkünfte in beiden Jahren unterschiedlich hoch war, dann muss auch der festgestellte Verlust unterschiedlich sein.

            Das kannst du doch anhand deiner Steuervorausberechnungen selbst überprüfen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Steuervorausberechnungen? Sorry wenn ich etwas dumm Frage. Über Elster funktioniert der doch nur wenn ich auch ein Einkommen vorweisen kann?

              Kommentar


                #8
                Zitat von LolaSteuern Beitrag anzeigen
                Über Elster funktioniert der doch nur wenn ich auch ein Einkommen vorweisen kann?
                Ok, das heißt Du hasts nicht probiert!

                Kommentar


                  #9
                  Doch habe ich?

                  Ich frage ja nur ob meine Logik korrekt ist, bzw, was aufgetaucht ist als Hinweiß.

                  "AHW Abbruch-Hinweise Anlage N: Es wurden keine Angben zum Arbeitslohn gemacht, aber Fahrtkosten bei den Werbungskosten eingetragen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

                  und im Prüfmodus stand damals:

                  Es sind keine Fehler vorhanden.
                  Hier kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben und können das Formular versenden.

                  Kommentar


                    #10
                    Du hättest beim Arbeitslohn und bei der Lohnsteuer eben jeweils 0,00 eintragen sollen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Das passt ja alles. Meine Frage bezieht sich auf die Bescheide. In beiden Bescheiden wird der selbe Wert an Verlust aufgewiesen, aber in den damaligen Steuererklärungen habe ich verschiedene Werte eingetragen.
                      Heißt das, dass für jeden Steuerbescheid der Wert für das jeweilige Jahr steht und nicht der kommulierte Wert aller Bescheide davor?
                      Bin leider etwas verwirrt, da die Steuerbescheide die Position "hinzu verbleibender verlustvortrag vom 31.12.vorjahr" beinhaltet.

                      Kommentar


                        #12
                        Bin leider etwas verwirrt, da die Steuerbescheide die Position "hinzu verbleibender verlustvortrag vom 31.12.vorjahr" beinhaltet.
                        Und was steht dann dort für ein Wert? Beim Bescheid für 2016 müsste da ja eigentlich ein Wert stehen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Also für 2013 die erste Steuererklärung abgegeben.
                          Im Steuerbescheid 2014 beträgt der Verlustvortrag (zu versteuerndes Einkommen - 2.000€) zum 31.12.2013 sind es 1.000€, verbleibender Verlustvortrag 1.000€.
                          Im Steuerbescheid 2015 (zu versteuerndes Einkommen - 1.500€) sind es weiterhin Verlustvortrag zum 31.12.2015 1.000€ l (keine Änderung), verbleibender Verlustvortrag 1.000€ (keine Änderung).
                          Gefühlt stimmt da etwas nicht.. Oder ich versteh die berechnungswege nicht.

                          Kommentar


                            #14
                            In 2015 müsste verlustvortrag zum 31.12.2014 die Summe aller verlustvorträge hinterlegt sein sprich 3.000 Euro oder?
                            Weil die 1.000 Euro auf dem Steuerbescheid 2015 zum 31.12.2014 der gleiche Wert ist wie auf dem Steuerbescheid 2014.

                            Kommentar


                              #15
                              Du darfst nicht beim zu versteuernden Einkommen nachsehen, das interessiert nicht. Maßgeblich ist allein der Wert bei Summe der Einkünfte

                              bzw. Gesamtbetrag der Einkünfte. Allein die Summe der Einkünfte bestimmt den Verlust, sonst nichts!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X