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freiberufliche Nebentätigkeit mit Geldgeber im Ausland: Welche Formen und Anlagen?

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    freiberufliche Nebentätigkeit mit Geldgeber im Ausland: Welche Formen und Anlagen?

    Hallo zusammen,

    ich mache das erste mal meine Steuern über Elster und bin ein bisschen verwirrt, welche Formen und Anlagen ich ausfüllen muss.



    Ich habe beim Finanzamt angemeldet dass ich in "wissenschaftlicher, nebentätiger Freiberuflichkeit" seit 2019 arbeite ... und hierfür Rechnungen schreibe die an einen Geldgeber im Ausland gehen. Ich beziehe also für meine Tätigkeit Geld aus dem Ausland, das mir überwiesen wird und von der Bank abzüglich einer Servicegebühr in Euro umgewandelt wird (als Einkommen sehe ich hier die Euro NACH umwandlung der Währung und Abzug der Servicegebühr).

    Ist das Folgende richtig?
    • Ich brauche eine Einkommensteuererklärung
      • ich sollte die Anlage N ausfüllen (für meine Haupttätigkeit ... hier übertrage ich hauptsächlich Zahlen von meinem Lohnsteuerausdruck den ich vom Arbeitgeber bekommen habe)
      • ich sollte die Anlage S ausfüllen (für meine Nebentätigkeit ... hier lasse ich fast alle Felder frei und fülle nur die letzten 4 Felder im Elster Formular aus, weil ich ja NEBENtätitg freiberuflich bin)
      • ich sollte die Anlage AUS ausfüllen (weil ich das Geld aus dem Ausland beziehe)
    • Ich sollte das Formular EÜR ausfüllen

    Fehlt hier etwas? Ist etwas falsch oder nicht gebraucht?

    Was ich zum Beispiel verwirrend finde, ist dass sich die Eintragung im EÜR (mein Einkommen aus nebentätiger Freibruflichkeit) sich mit der Eintragung in der Anlage S doppelt.

    Außerdem habe ich das Gefühl dass ich für die Anlage AUS keinerlei Informationen nennen kann, abgesehen vom Land aus dem ich das Einkommen beziehe. Sollte ich dann alle anderen Felder freilassen?




    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!

    Danke.

    #2
    Was deine freiberufliche Tätigkeit angeht, spricht deine Schilderung eher dafür, dass du im Inland tätig bist, auch wenn dein Auftraggeber seinen Sitz im

    Ausland hat. Aber das ist zunächst mal Steuerrecht. Nicht jede freiberuflich ausgeübte Nebentätigkeit ist steuerlich begünstigt, wie kommst du darauf?

    Die EÜR ist eine Art der Gewinnermittlung, sonst nichts. Der steuerpflichtige Gewinn wird in der Anlage S erklärt, da ist nichts doppelt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.

      spricht deine Schilderung eher dafür, dass du im Inland tätig bist, auch wenn dein Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat
      Das stimmt, ich bin in Deutschland über das Internet von zu Hause tätig. Also fällt die Anlage "AUS" weg?


      Nicht jede freiberuflich ausgeübte Nebentätigkeit ist steuerlich begünstigt, wie kommst du darauf?
      Hier weiß ich nicht genau was du mit "steuerlich begünstigt" meinst. Könntest du das bitte erklären?


      Die EÜR ist eine Art der Gewinnermittlung, sonst nichts. Der steuerpflichtige Gewinn wird in der Anlage S erklärt, da ist nichts doppelt!
      Mh, okay. Ich war nur erstaunt, dass ich in beiden Formularen angeben muss, wie viel ich in Euro über meine Nebentätigkeit verdient habe. Aber ja, in der EÜR kann ich davon dann z.B. über die Pauschale von 25% wieder einen Abzug von diesem Einkommen machen, um das "wahre Einkommen" anzugeben. --> Also ist es normal, dass ich Anlage S (nur die letzten 4 Felder), sowie EÜR beide ausfüllen muss?


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        #4
        Zitat von felix9774 Beitrag anzeigen
        Hier weiß ich nicht genau was du mit "steuerlich begünstigt" meinst. Könntest du das bitte erklären?
        Er meint die letzten paar Zeilen auf der Rückseite der Anlage S. Die sind eigentlich für nebenberufliche - teilweise - steuerbefreite Tätigkeiten, wie z.B. Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung oder so.

        Und die EÜR ist dazu da, die Einkünfte erst mal zu ermitteln, nämlich, indem man dort die Ausgaben von den Einnahmen abzieht. Und was dann "hinten rauskommt", überträgt man - als einen einzigen Betrag - in die Anlage S (und zwar oben in die Zeile 4).

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          #5
          Steuerbefreit bis zu bestimmten Grenzen sind nur Nebentätigkeiten, die unter § 3 Nr. 26 EStG fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

          Das setzt voraus, dass es sich um eine der im Gesetz genannten Tätigkeiten handelt und der Auftraggeber die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.

          Du musst natürlich eine EÜR und eine Anlage S einreichen. Ob ein steuerpflichtiger Gewinn in Zeile 109 der EÜR übrig bleibt, siehst du ja aus der EÜR.

          Ein Steuerpflichtiger Gewinn ist in der Anlage S in der Zeile 4 zu erklären, nicht in den letzten 4 Feldern, womit wohl die Zeile 44 gemeint ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Okay, danke mhanft und Charlie24 ich denke ich habe es jetzt besser verstanden.

            Ich brauche die Anlage "AUS" nicht, da von meinem Gehalt vom Geldgeber im Ausland keine Steuern im Ausland gezahlt werden (denke ich ... und ich habe auch keine Formulare vom Geldgeber bekommen, die anderes vermuten lassen). --> deswegen könnte ich die Anlage "AUS" auch ohnehin nicht verwenden um weniger Steuern in Deutschland zahlen zu müssen.

            Ich benutze das Formular EÜR um meinen Gewinn zu errechnen (einnahmen - ausgaben ... bzw. einnahmen - pauschale ... wo pauschale 25% der einnahmen, maximal aber 614€ sind)

            Diesen Gewinn trage ich in Anlage S ein in die Zeile 4 ... die letzten paar Zeilen in Anlage S sind für nebenberufliche Dinge, was so gesehen nichts mit meiner freiberuflichen nebentätigkeit zu tun hat. Diese letzten Zeilen kann ich für meinen Fall ignorieren.

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