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GbR gesonderte und einheitliche Feststellung / Anlage EüR

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    GbR gesonderte und einheitliche Feststellung / Anlage EüR

    Hey. Folgendes Szenario:
    Kumpel und ich betreiben eine Webseite. im Nebengewerbe.
    Alles ziemlich simpel. Nur Google Adsense Einnahmen und Ausgaben von 10 Euro im Monat für Serverkosten / Webseiten Domain.
    Somit kann man vereinfacht sagen: Umsatz = Gewinn

    Wir haben eine GbR gegründet.
    Umsatz beträgt 26.000 Euro
    Umsatzsteuer, Voranmeldung, zusammenfassende Meldung und Gewerbesteuererklärung ist klar.

    Nun bin ich mir aber nicht zu 100 Prozent sicher, (und würde es aber gerne Wissen), wie wir nun unseren Gewinn richtig angeben. Vor allem auch in Kombination mit unserer Einkommenssteuer.
    Müssen wir dazu eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgeben (Im Namen der GbR) (oder gar keine) und dann die Anlage EüR in der Einkommenssteuer noch richtig ausfüllen oder liege ich da jetzt komplett falsch?

    Ist so eine Sache, wenn man das einmal weiß, macht man es nicht mehr falsch, aber beim 1. mal Steuern ist doch die Unsicherheit noch groß

    Besten Dank für eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von akrelion; 23.06.2020, 15:14.

    #2
    Die GdbR muss eine Einheitliche und gesonderte Feststellung machen. Der Gewinn wird in der EÜR ermittelt.

    Die Beteiligten können ihren Anteil am Gewinn bei ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage G erklären.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die GdbR muss eine Einheitliche und gesonderte Feststellung machen. Der Gewinn wird in der EÜR ermittelt.

      Die Beteiligten können ihren Anteil am Gewinn bei ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage G erklären.
      Ich bedanke mich für die fixe Antwort

      LG

      Kommentar


        #4
        Auch die EÜR ist für die GbR zu erstellen. In der Anlage G ist die Zeile 8 zutreffend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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