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Steuerbescheid: Finanzamt lehrt subtrahieren ...

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    Steuerbescheid: Finanzamt lehrt subtrahieren ...

    Hallo zusammen,

    in unserem gemeinsamen Steuerbescheid finde ich das folgende:

    Code:
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.....13.516
    ab steuerfreie Arbeitgebererstattung...............-5.050
    verbleiben..........................................7.866
    Wenn ich von 13.516 die 5050 subtrahiere komme ich auf 8.466 nicht 7.866. Ich gehe davon aus, dass an dieser Stelle im Bescheid einfach die beiden gegebenen Zahlen subtrahiert werden ohne irgendwelche Deckelungen und Nebenbedingungen? In dem Fall ist das ja wohl ein schlichter Rechenfehler ... Ich frage mich freilich wie so etwas im Computer-Zeitalter passieren kann, meine Elster-Vorberechnung ist an der Stelle korrekt und ich habe ja alles übermittelt .... Oder gibt es hier noch irgendetwas zu beachten? Danke.

    BastiL

    #2
    Da fehlt meines Erachtens zumindest dann eine Zeile, wenn mit den Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld versichert ist,

    was bei Arbeitnehmern eigentlich regelmäßig der Fall ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Da fehlt meines Erachtens zumindest dann eine Zeile, wenn mit den Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld versichert ist,

      was bei Arbeitnehmern eigentlich regelmäßig der Fall ist.
      Hallo,

      4% = 600.-??

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Stimmt, das allein kann nicht die Ursache für die Abweichung sein. Ich kann aber die gesamte Berechnung nicht nachvollziehen,

        der steuerfreie AG-Zuschuss passt ja auch nicht unbedingt zu den Gesamtbeiträgen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Zitat Charlie24: der steuerfreie AG-Zuschuss passt ja auch nicht unbedingt zu den Gesamtbeiträgen.

          Da hast du völlig recht

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ok, gelöst durch Blick in den Vorjahres-Bescheid: Die 600 € sind rückerstattete Beiträge meines KV-Bonustarifs, die hier abgezogen werden. Zwei Dinge wundern mich allerdings:

            1. Im gedruckten Bescheid 2018 stand das, in den Bescheiddaten 2019 fehlt die Zeile. Mal sehen, wie der gedruckte Bescheid aussieht.
            2. Die Elster Online-Steuerberechnung zieht die 600 € ab, bevor die Altersvorsorgebeträge auf 88% skaliert werden (an anderer Stelle, deshalb hatte ich das nicht gesehen), das FA hat jetzt (und auch schon 2018) die 600 € nach Skalierung der Altersvorsorgebeiträge abgezogen ....

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              #7
              Das in den (unverbindlichen) Bescheiddaten etwas fehlt, habe ich auch schon hin und wieder festgestellt.

              Aber: Was hat ein Bonus der Krankenversicherung eigentlich mit Altersvorsorgebeiträgen zu tun oder meinst du nur die Darstellung in der Berechnung?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Aber: Was hat ein Bonus der Krankenversicherung eigentlich mit Altersvorsorgebeiträgen zu tun oder meinst du nur die Darstellung in der Berechnung?
                Der Bonus verringert quasi die bezahlten Versicherungsprämien (Versicherung wird günstiger, und die KV-Beitrage sind ja als Sonderausgaben abzugsfähig) und ist daher abzuziehen. Die Frage ist freilich wann ....

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                  #9
                  Trotzdem gelten die 88 Prozent für Beiträge zur ersten Säule der Altersvorsorge, vulgo gesetzliche Rentenversicherung, berufst. Versorgungseinrichtungen und Rürup.
                  Mit einer Beitragserstattung der KV hat das rein gar nichts zu tun, und das weiß die Steuerberechnung von Elster auch.

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