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Aufforderung und Verfall

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    Aufforderung und Verfall

    Hallo,
    wir haben heute die Aufferung vom FA erhalten, die Erklärung für 2018 einzureichen.
    wir haben aber 2016 und 2017 noch gar nicht eingereicht. Ist das nach der Einreichung von 2018 noch machbar? (würden wir aufgrund der gesetzten Frist von 14Tagen natürlich gern zu erst erledigen)
    müssen die Erklärungen also in chronologischer Reihenfolge eingereicht werden?
    vielen Dank vorab.
    Lg

    #2
    Die Reihenfolge ist grundsätzlich mal egal.

    Kommentar


      #3
      Zitat von AlxKra Beitrag anzeigen
      .....
      müssen die Erklärungen also in chronologischer Reihenfolge eingereicht werden?.....
      Hallo AlxKra,

      aber bei der elektronischen Abgabe macht es Sinn mit dem Jahr 2016 zu beginnen zwecks Datenübernahme in das Folgejahr.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Es kommt auf den Aufwand an.
        Falls der gering ist, dann alle drei Erklärungen auf einmal in der Reihenfolge machen, wie es holzgoe vorgeschlagen hat.
        Falls nur eine Erklärung machbar ist, dann die Steuererklärung erstellen, für die das FA eine Aufforderung geschickt hat.

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