Hallo zusammen
Ich habe das Forum nach ETF Verkauf von Altbeständen (vor 2009) und Verkauf im Jahr 2018 durchsucht aber nicht die Antwort gefunden.
Ich hatte ein Langfristig Depot mit nur ETF Fonds gekauft vor dem Jahr 2009 (Abgeltungssteuer).
Diese ETF Fonds wurden bis Mitte 2018 nicht angefasst.
Nachdem die Regierung mit dem Gesetz "InvStG 2018" die Altbestände Regelung für ETF Fonds abgeschafft hat. (Fiktiver Verkauf Ende Dezember 2017).
Für die anfallende Gewinne ab 1 Januar 2018 wurde ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt
Ich habe alle ETF Fonds (Altbestand) im 2. Quartal 2018 verkauft.
Einige ETF Fonds waren im Gewinn, andere ETF Fonds hatten zum Verkaufstag einen Verlust.
Differenz zum Fiktiven Verkauf am 31 Dezember 2017.
Meine Bank hatte mit mehre Werte in der Jahres Steuerbescheinigung 2018 aufgeführt mit den Hinweis diese zuviel gezahlten Steuer in der Einkommenssteuer Erklärung zurück zu fordern.
Alle KAP Einträge sind NULL, Im Depot nur ETF Fonds als Langfristig
Aber für die Altbestände (Verkäufe) wurden mir drei Werte mitgeteilt
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im
Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
WERT 1 (Positiver Wert)
Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018 wurden veräußert nur nachrichtlich:
Höhe der Gewinne im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1
WERT 2 (Positiver Wert)
Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung)
Höhe der Verluste im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung)
WERT 3 (Negativer Wert)
Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten Wertveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigen.
Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
Meine Fragen:
Wo kann ich diese Werte jetzt in der KAP eintragen oder gibt es ein extra Formular?
Kann ich nur die Gewinne ( Wert 1 , 2) zurückholen oder erhalte ich die Verluste (Wert 3) auch vom Finanzamt zurück?
Ich habe das Forum nach ETF Verkauf von Altbeständen (vor 2009) und Verkauf im Jahr 2018 durchsucht aber nicht die Antwort gefunden.
Ich hatte ein Langfristig Depot mit nur ETF Fonds gekauft vor dem Jahr 2009 (Abgeltungssteuer).
Diese ETF Fonds wurden bis Mitte 2018 nicht angefasst.
Nachdem die Regierung mit dem Gesetz "InvStG 2018" die Altbestände Regelung für ETF Fonds abgeschafft hat. (Fiktiver Verkauf Ende Dezember 2017).
Für die anfallende Gewinne ab 1 Januar 2018 wurde ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt
Ich habe alle ETF Fonds (Altbestand) im 2. Quartal 2018 verkauft.
Einige ETF Fonds waren im Gewinn, andere ETF Fonds hatten zum Verkaufstag einen Verlust.
Differenz zum Fiktiven Verkauf am 31 Dezember 2017.
Meine Bank hatte mit mehre Werte in der Jahres Steuerbescheinigung 2018 aufgeführt mit den Hinweis diese zuviel gezahlten Steuer in der Einkommenssteuer Erklärung zurück zu fordern.
Alle KAP Einträge sind NULL, Im Depot nur ETF Fonds als Langfristig
Aber für die Altbestände (Verkäufe) wurden mir drei Werte mitgeteilt
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im
Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
WERT 1 (Positiver Wert)
Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018 wurden veräußert nur nachrichtlich:
Höhe der Gewinne im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1
WERT 2 (Positiver Wert)
Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung)
Höhe der Verluste im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung)
WERT 3 (Negativer Wert)
Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten Wertveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigen.
Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
Meine Fragen:
Wo kann ich diese Werte jetzt in der KAP eintragen oder gibt es ein extra Formular?
Kann ich nur die Gewinne ( Wert 1 , 2) zurückholen oder erhalte ich die Verluste (Wert 3) auch vom Finanzamt zurück?
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