Hi,
in den vergangenen Jahren habe ich als Student regelmäßig meine Steuererklärung (Verlustvortrag) gemacht um zu mindestens einen Teil meiner Fortbildungsausgaben wieder zurück zu bekommen. Nachdem sich nun ein stattlicher Verlustvortrag angehäuft hat und ich mittlerweile auch im Berufsleben stehe stellt sich mir jetzt die Frage wie ich den Verlustvortrag richtig anwende.
Zugleich hat mir eine Freundin die ähnliches gemacht hat nun etwas Sorgen gemacht da sie mir erzählte, dass der angesammelte Verlustvortrag im ersten Arbeitsjahr geltend gemacht werden muss. Da mich das jetzt alles ziemlich kirre macht wäre ich sehr dankbar wenn mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen kann.
Kurz eine Auflistung des Verlaufs meines Verlustvortrags:
2010-12 – Ausbildung in Verlustvortrag aufgenommen
2012-15 – Bachelor Studium Verlustvortrag aufgenommen
2016-19 (Apr) – Master Studium Verlustvortrag aufgenommen - bis 2016 ergibt sich hier ein anerkannter Verlustvortrag von ca 58.000€
die Steuererklärung für 2017 habe ich nun vor kurzem abgegeben.
- Im September 2018 habe ich als Festangestellter zu arbeiten angefangen (zugleich bin ich aber noch Master Student bis April 2019)
Nun befürchte ich das mein kompletter Verlustvortrag von mehr als 58.000€ zwangsweise mit der Steuererklärung von 2018 auf mein 4-Monats einkommen aus meinem ersten "Arbeitsjahr" (ca. 12.000€) verblasen wird.
Habe ich da mit meinen Befürchtungen recht? und wenn ja gibt es einen Weg außenrum bspw. da mein Studium noch nicht abgeschlossen ist oder ich 2018 erst Anfang 2020 abgebe?
Ich wäre für jede Info & Ratschlag dankbar
in den vergangenen Jahren habe ich als Student regelmäßig meine Steuererklärung (Verlustvortrag) gemacht um zu mindestens einen Teil meiner Fortbildungsausgaben wieder zurück zu bekommen. Nachdem sich nun ein stattlicher Verlustvortrag angehäuft hat und ich mittlerweile auch im Berufsleben stehe stellt sich mir jetzt die Frage wie ich den Verlustvortrag richtig anwende.
Zugleich hat mir eine Freundin die ähnliches gemacht hat nun etwas Sorgen gemacht da sie mir erzählte, dass der angesammelte Verlustvortrag im ersten Arbeitsjahr geltend gemacht werden muss. Da mich das jetzt alles ziemlich kirre macht wäre ich sehr dankbar wenn mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen kann.
Kurz eine Auflistung des Verlaufs meines Verlustvortrags:
2010-12 – Ausbildung in Verlustvortrag aufgenommen
2012-15 – Bachelor Studium Verlustvortrag aufgenommen
2016-19 (Apr) – Master Studium Verlustvortrag aufgenommen - bis 2016 ergibt sich hier ein anerkannter Verlustvortrag von ca 58.000€
die Steuererklärung für 2017 habe ich nun vor kurzem abgegeben.
- Im September 2018 habe ich als Festangestellter zu arbeiten angefangen (zugleich bin ich aber noch Master Student bis April 2019)
Nun befürchte ich das mein kompletter Verlustvortrag von mehr als 58.000€ zwangsweise mit der Steuererklärung von 2018 auf mein 4-Monats einkommen aus meinem ersten "Arbeitsjahr" (ca. 12.000€) verblasen wird.
Habe ich da mit meinen Befürchtungen recht? und wenn ja gibt es einen Weg außenrum bspw. da mein Studium noch nicht abgeschlossen ist oder ich 2018 erst Anfang 2020 abgebe?
Ich wäre für jede Info & Ratschlag dankbar
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