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    Versicherungsentschädigungen

    Guten Tag ihr hoffentlich Wissenden,
    ich sitze gerade an der Umsatzsteuerjahresmeldung für 2019 und weiß nicht, wo die Reparaturrechnung rein muss. Ich hatte einen Überspannschaden. Die Versicherung hat gezahlt, netto.
    Die Handwerkerrechnung muss ich doch irgendwo eintragen, genauso die Rückzahlung der Versicherung.? HILFE

    #2
    Was willst du mit der Handwerkerrechnung in der Umsatzsteuererklärung? Außer der Vorsteuer gehört davon nichts in die Jahreserklärung.

    Die Vorsteuer kommt ganz normal in die Zeile 122, Kennzahl 320, wo auch die weiteren Vorsteuern aus Rechnungen von anderen Unternehmen stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also nur die Steuer der Handwerkerrechnung? Somit trage ich auch nicht die Rückzahlung der Versicherung ein?

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        #4
        Also nur die Steuer der Handwerkerrechnung? Somit trage ich auch nicht die Rückzahlung der Versicherung ein?
        Was willst du denn mit der Versicherungsleistung in der Umsatzsteuererklärung? Die muss in der EÜR erscheinen, sonst nirgendwo!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wo muss das in der EÜR hin? Ist die Rückzahlung der Versicherung eine Betriebseinnahme 14(112)?

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            #6
            Das ist eine Betriebseinnahme, die allerdings in die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR gehört.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen vielen Dank und noch einen schönen Tag.

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                #8
                An Vorsteuerabzugsberechtigte zahlen Versicherungen i.d.R. nur den Nettobetrag aus, so dass die Entschädigung nichts in der USt-Erklärung zu suchen hat.

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                  #9
                  Ich habe die Beiträge abschließend in ein neues Thema verschoben, denn mit dem Thema Umsatzsteuer 2018 besteht ja kein Zusammenhang.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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