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Anlage G auch ohne Start des Gewerbes

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    Anlage G auch ohne Start des Gewerbes

    Hallo zusammen!

    Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet, die steuerliche Erfassung gemacht, hatte die ersten Ausgaben (Werbung, Material etc.), konnte aus gesundheitlichen Gründen dem Vorhaben nicht weiter nachgehen, d.h. ich habe keinen einzigen Kurs geben können und hatte demnach keinerlei Einnahmen aus dem Gewerbe.
    Muss ich die Anlagen G i u EÜR trotzdem abgeben oder reicht eine kurze Erläuterung die ich der Steuererklärung beifüge?

    Vielen Dank und viele Grüße!

    #2
    Wenn du 2019 bereits Betriebsausgaben hattest, bist du gut beraten, die auch geltend zu machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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