Hallo,
unsere Mutter ist Mitte Juli 2019 gestorben. Sie besaß ein Mietshaus und versteuerte die Mieteinkünfte mit Hilfe der Anlage V. Nun erstelle ich gerade die Steuererklärungen für 2019 und frage mich wie ich die Mieteinkünfte und die Werbungs- und Instandhaltungskosten zum Todestag zwischen Erblasserin und Erbengemeinschaft (ab Mitte Juli) abgrenzen muss/darf. Bei den Mieteinnahmen ist das ja noch relativ klar und einfach (Jan. bis Jul. gehören zur Erblasserin; Aug. bis Dez. zur Erbengemeinschaft.) Wie ist das aber mit den Werbungs- bzw. Instandhaltungs- bzw. Nebenkosten. Muss ich die auch strikt nach Datum des Abflusses zuordnen oder darf ich die übers Jahr addieren und dann anteilig nach Todesdatum zuordnen. Ich frage weil ja viele Nebenkosten (Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser usw.) schon Anfang des Jahres im Voraus bezahlt werden. Falls ich hier mit meiner Frage falsch bin - sorry dies ist mein erster Versuch im Forum.
Gruß T. D:
unsere Mutter ist Mitte Juli 2019 gestorben. Sie besaß ein Mietshaus und versteuerte die Mieteinkünfte mit Hilfe der Anlage V. Nun erstelle ich gerade die Steuererklärungen für 2019 und frage mich wie ich die Mieteinkünfte und die Werbungs- und Instandhaltungskosten zum Todestag zwischen Erblasserin und Erbengemeinschaft (ab Mitte Juli) abgrenzen muss/darf. Bei den Mieteinnahmen ist das ja noch relativ klar und einfach (Jan. bis Jul. gehören zur Erblasserin; Aug. bis Dez. zur Erbengemeinschaft.) Wie ist das aber mit den Werbungs- bzw. Instandhaltungs- bzw. Nebenkosten. Muss ich die auch strikt nach Datum des Abflusses zuordnen oder darf ich die übers Jahr addieren und dann anteilig nach Todesdatum zuordnen. Ich frage weil ja viele Nebenkosten (Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser usw.) schon Anfang des Jahres im Voraus bezahlt werden. Falls ich hier mit meiner Frage falsch bin - sorry dies ist mein erster Versuch im Forum.
Gruß T. D:
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