Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V Werbungskosten Pos. 51

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V Werbungskosten Pos. 51


    Hallo ELSTER-Forum!

    Von den in meiner Steuererklärung unter Anlage V unter Werbungskosten Seite 2 Pos. 51 angegebenen Positionen sind die unten aufgeführten Positionen vom FA zum 1. Mal nicht berücksichtigt worden. Im vorliegenden Steuerbescheid gibt es auch keine Bemerkungen dazu.

    Vielleicht kann ich von Ihnen hierzu Informationen erhalten. Ich besitze in Görlitz in einem Wohnobjekt eine Wohneinheit.

    * Fahrtkosten zur Eigentümerversammlung plus Parkgebühren
    * Finanzierungsbesprechung mit meiner Bank wegen meiner Wohneinheit
    * Portokosten
    * Fahrtkosten nach Görlitz zur Wohneinheit wegen Renovierungs-Besprechung
    * Provision für Vermietungs-Werbungs-Kosten, da die Wohnung nicht vermietet war.
    * Hausgeld-Zahlung des Eigentümers für die Zeit der Nichtvermietung, die ich zahlen mußte.

    Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt recht herzlich bedanken.


    Ottootto


    #2
    Die Nichtberücksichtigung von Werbungskosten durch das Finanzamt ist keine Frage der elektronischen Steuererklärung.

    Das musst du mit deinem Finanzamt klären. Wenn die Gründe nicht im Steuerbescheid erläutert sind, ist vielleicht ein Fehler unterlaufen.

    Die Hausgeldzahlungen gehören grundsätzlich nicht in die Zeile 51, die erklärt man auch bei einem vorübergehenden Leerstand in Zeile 48 oder 49

    Auch einige andere Positionen fallen eher unter Verwaltungskosten als unter Sonstiges, aber das ist nur eine formale Anmerkung von mir.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle und freundliche Antwort!!
      ottoootto

      Kommentar


        #4
        Da war meines Erachtens die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter restriktiv.
        Eine Begründung, warum die Werbungskosten nicht anerkannt werden, wäre schon sehr interessant.
        Daher ist ein Einspruch zu überlegen.

        Kommentar


          #5
          Hallo XaverWdg,

          danke für die Antwort.
          Nach telefonischer Nachfrage wurden die Positionen alle anerkannt. Gott sei Lob.

          Ein schönes Wochenende.

          Ottootto

          Kommentar


            #6
            Zitat von ottootto Beitrag anzeigen
            telefonischer Nachfrage ... Gott sei Lob
            Wo hast Du denn seine Nummer her?

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              da ein direkter Kontakt z.Zt. im FA-Büro mit dem Sachbearbeiter nicht möglich ist, wurde ich von der FA-Zentrale telefonisch verbunden.

              MfG
              ottootto

              Kommentar


                #8
                Bei mir hat keiner angerufen

                Kommentar


                  #9
                  Ich wusste garnicht, dass Steuersachen so lustig sind!

                  Kommentar


                    #10
                    Ein bisschen Spaß schadet nie.
                    Steuer ist meistens nicht so lustig

                    Ernsthaft:
                    Interessant finde ich, dass die Angelegenheit mit einem Anruf erledigt werden konnte.
                    Zuletzt geändert von XaverWdg; 08.07.2020, 00:09.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X