Hallo zusammen,
ich möchte gerne meine erste(n) Steuererklärung(en) abgeben, und dabei Werbungskosten im Rahmen eines Zweitstudiums geltend machen. Ich habe eine Ausbildung (2009 bis 2011) erfolgreich abgeschlossen, und anschließend ein Studium (2011 bis 2018) absolviert. In dieser Zeit wurden keine Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Ich habe in dieser Zeit nebenher gearbeitet, aber nie (mehr als) den Grundfreibetrag verdient. Seit 2019 bin ich Arbeitnehmer in Vollzeit.
Und eine Frage allgemeiner Natur: Wird der Verlustvortrag vom Finanzamt automatisch festgestellt und immer solange in die Folgejahre übertragen, sodass er zwingend nicht verfallen kann ?
Vielen Dank für eine Info
Thommex
ich möchte gerne meine erste(n) Steuererklärung(en) abgeben, und dabei Werbungskosten im Rahmen eines Zweitstudiums geltend machen. Ich habe eine Ausbildung (2009 bis 2011) erfolgreich abgeschlossen, und anschließend ein Studium (2011 bis 2018) absolviert. In dieser Zeit wurden keine Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Ich habe in dieser Zeit nebenher gearbeitet, aber nie (mehr als) den Grundfreibetrag verdient. Seit 2019 bin ich Arbeitnehmer in Vollzeit.
- Variante 1) Ich fertige rückwirkend für die Jahre 2016 bis 2019 für jeweils jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung an, entsprechend der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist. Aus den Jahren 2016 bis 2018 geht entsprechend Zweitstudium und Nebeneinkünften im Rahmen des Grundfreibetrages automatisch der Verlustvortrag - sofern tatsächlich zutreffend - mittels Anlage N hervor.
- Variante 2) Den Verlustvortrag kann ich rückwirkend bis 2013 stellen, da die siebenjährige Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dazu gebe ich zunächst für die Jahre 2013 bis 2015 Feststellungserklärungen ab, indem ich lediglich die Mantelbögen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" der jeweiligen Verlustjahre einreiche. Vom Finanzamt erhalte ich einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Anschließend reiche ich die Einkommenssteuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2019 nach.
- Variante 3) Den Verlustvortrag kann ich rückwirkend nur bis 2015 stellen, da bei Verlustfeststellung spätestens für das Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden muss. Dazu gebe ich nur für das Jahr 2015 eine Feststellungserklärungen ab, indem ich lediglich den Mantelbögen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" des Verlustjahres 2015 einreiche. Vom Finanzamt erhalte ich einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Anschließend reiche ich die Einkommenssteuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2019 nach.
Und eine Frage allgemeiner Natur: Wird der Verlustvortrag vom Finanzamt automatisch festgestellt und immer solange in die Folgejahre übertragen, sodass er zwingend nicht verfallen kann ?
Vielen Dank für eine Info
Thommex
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