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Datensicherheit / Schweigepflicht

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    Datensicherheit / Schweigepflicht

    Hallo,

    ich möchte gerne wissen, ob ein Mitarbeiter/in am Finanzamt xy alle Daten aller Personen anschauen kann die über das Finanzamt xy laufen?

    Vielen Dank!

    Grüße
    Polarlicht

    #2
    Frag bei deinem Finanzamt nach! Was soll die Frage in einem Anwenderforum?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Polarlicht,

      jeder der beim Finanzamt eingestellt wird ist zur Schweigepflicht verpflichtet, egal welche Daten ihm zugänglich sind.

      Das ist doch nicht nur bei Behörden oder anderen Institutionen so, sondern gilt auch für Firmen jeglicher Art.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Nein. Die Bearbeiter haben Zugriff auf die Daten, die in ihren originären Zuständigkeitsbereich fallen und für die Erledigung ihrer Aufgaben notwendig sind. Datenzugriffe werden protokolliert und die Notwendigkeit des Zugriffs bei Bedarf hinterfragt. Stichwort Steuerdaten-Abrufverordnung.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Polarlicht Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich möchte gerne wissen, ob ein Mitarbeiter/in am Finanzamt xy alle Daten aller Personen anschauen kann die über das Finanzamt xy laufen?

          Vielen Dank!

          Grüße
          Polarlicht
          Dafür gibt es §30 AO. Es mag Leute im Finanzamt geben, die alles lesen könnten aber nichts verlautbaren dürfen!
          EIN Mitarbeiter kann das natürlich nicht. Wenn dieser nicht zuständig ist und abrufen kann, muss er eine Begründung liefern - nennt sich Datenschutz!
          Zuletzt geändert von stiller; 07.07.2020, 21:29.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            Hallo Polarlicht,
            ich nehme an wie InsideFA bereits geschrieben hat, dass jeder Zugriff protokolliert wird und dass ein Mitarbeiter nur auf Daten Zugriff hat,
            die er für seine Arbeit benötigt.

            Mittlerweile wird sehr auf den Datenschutz geachtet.

            Kommentar


              #7
              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              ...
              Mittlerweile wird sehr auf den Datenschutz geachtet....
              Hallo,
              Datenschutz und Datensicherheit sind schon immer hoch angebunden.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Eine Verletzung des Steuergeheimnisses ist i.ü. strafbar, § 355 StGB.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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