Der Sparerpauschbetrag für Eheleute beträgt 1.602 EUR im Jahr.
Damit werden bekanntermaßen Kapitalerträge verrechnet.
Sagen wir, wir als Eheleute haben im Jahr 2019 davon 1000 EUR ausgeschöpft und noch 602 EUR zu Verfügung.
Szenario:
Wir besitzen ein Depot in den USA, auf das im Jahr 2019 insgesamt 300 USD an Dividenden amerikanischer Aktienunternehmen geflossen sind.
Lassen wir uns diese Dividenden nun auszahlen behalten die USA automatisch 15% Quellensteuer ein.
Die Differenz zu unserer Abgeltungssteuer (26,xx% - 15% = ~ 10%) müsste also eigentlich noch an den deutschen Staat entrichtet werden.
Frage: Müssen wir die Anlage KAP auch dann diesbezüglich ausfüllen, wenn der Sparerpauschbetrag noch gar nicht vollständig ausgeschöpft ist?
(Zur Erinnerung, wir haben noch 602 EUR "frei"...)
Wir fragen uns einfach, ob wir die Anlage KAP in diesem Fall überhaupt ausfüllen müssen.
Vielleicht weiß darüber jemand Bescheid.
VG, Tim
Damit werden bekanntermaßen Kapitalerträge verrechnet.
Sagen wir, wir als Eheleute haben im Jahr 2019 davon 1000 EUR ausgeschöpft und noch 602 EUR zu Verfügung.
Szenario:
Wir besitzen ein Depot in den USA, auf das im Jahr 2019 insgesamt 300 USD an Dividenden amerikanischer Aktienunternehmen geflossen sind.
Lassen wir uns diese Dividenden nun auszahlen behalten die USA automatisch 15% Quellensteuer ein.
Die Differenz zu unserer Abgeltungssteuer (26,xx% - 15% = ~ 10%) müsste also eigentlich noch an den deutschen Staat entrichtet werden.
Frage: Müssen wir die Anlage KAP auch dann diesbezüglich ausfüllen, wenn der Sparerpauschbetrag noch gar nicht vollständig ausgeschöpft ist?
(Zur Erinnerung, wir haben noch 602 EUR "frei"...)
Wir fragen uns einfach, ob wir die Anlage KAP in diesem Fall überhaupt ausfüllen müssen.
Vielleicht weiß darüber jemand Bescheid.
VG, Tim
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