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Beerdigungskosten nicht anerkannt

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    Beerdigungskosten nicht anerkannt

    Hallo! Hoffe bin hier richtig..
    Meine Freundin verlor letztes Jahr Ihren Mann, und musste insgesamt etwas über 8000€ selbst zahlen. Ihre Existenz ist dadurch fast zerstört worden. Nun hat sie dieses Jahr beim Finanzamt die Außergewöhnliche Belastung angegeben. Ihr werden allerdings nur 1700€ zugesprochen. Ein Erbe gab es nicht, Hilfe von anderen auch nicht. Woran kann das liegen? Den bescheid haben wir noch nicht bekommen, der kommt in wenigen Tagen. Wir hätten das Geld so sehr gebraucht für unser Haus, welches auseinander fällt! Hoffe auf baldige Antwort, MfG

    #2
    Hallo,

    was heisst zugesprochen?
    Werden 1700.- als außergewöhnliche Belastung anerkannt oder werden von den Kosten 1700.- erstattet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Woran kann das liegen?
      Bei außergewöhnlichen Belastungen dieser Art bleibt zunächst eine vom Einkommen abhängige zumutbare Eigenbelastung unberücksichtigt.

      Von dem steuermindernd berücksichtigten Betrag erhält man die darauf entfallenden Steuern zurück, doch nicht den Aufwand selbst!

      Der Rechengang lässt sich aus den Bescheiddaten bzw. dem Bescheid nachvollziehen. Auch die Steuerberechnung des für die Erstellung

      der Erklärung verwendeten Programm enthält diese Berechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ist jetzt auch nicht so das klassische Elsterthema, um das mal extrem durch die Blume zu sagen ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Ist jetzt auch nicht so das klassische Elsterthema, um das mal extrem durch die Blume zu sagen ...
          Richtig, aber bevor ich mich da jetzt lang damit befasse, wo der Bezug zu Elster vielleicht liegen könnte, versuche ich, den Rechengang zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ist ja o.k., hätte ich ach gemacht, aber ergänzen darf ich das sicherlich schon. Nicht an Deine Adresse, sondern an die des / der TE.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Für mich ergibt sich diese Logik: Elster Spalte: Außergewöhnliche Belastung = Steuersache = Steuerforum. Bin ich hier in keinem? Dann sorry.

              Okay, ich denke ich bzw wir haben grundlegend etwas falsch verstanden.. Das wird nicht ausgezahlt. Das ist Steuerlast. Sie hat das selbe Geld wie sonst auch, obwohl die Frau vom Finanzamt am Telefon eben sagte, dass es in der vollen 7500€ Höhe berechnet wurde. Was ist denn dass dann für ein Vorteil? MfG

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                #8
                Nein, das ist ein Elsterforum, das sich mit Elster, also mit der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen beschäftigt. Somit sind Fragen, die sich mit Steuerberatung beschäftigen wie bei Dir oder mit Eintragungsstellen, die im Papiervordruck genauso sind, gerade nicht elsterbezogen und damit nicht Thema dieses Forums, egal welches Unterforum Du verwendest.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Zitat von Mufu91 Beitrag anzeigen
                  .....
                  Okay, ich denke ich bzw wir haben grundlegend etwas falsch verstanden.. Das wird nicht ausgezahlt. Das ist Steuerlast.....
                  Hallo Mufu91,

                  grundsätzlich erstattet das Finanzamt keine Kosten, aufgrund von Werbungskosten oder anderen steuermindernden Ausgaben kann die Steuerlast höchstens bis auf Null sinken.
                  Und dann gibt es je nach persönlichen Verhältnissen die gezahlte Lohnsteuer (bei Arbeitnehmern) zurück.

                  Tschüß

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                    #10
                    Um wieviel sich die Steuerlast mindert, hängt auch von Deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Beträgt der 100 % (= Enteignung), gibt es auch -soweit über der zumutbaren Eigenbelastung- volle Erstattung. Beträgt er "nur" 30 %, d.h. jede zusätzliche Einnahme führt zu 30 Cent Steuern, dann führt auch jeder zusätzliche Euro an abzugsfähigen Aufwendungen zu je einer Steuerminderung von 30 Cent.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

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