Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Getrennte-oder Zusammenveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Getrennte-oder Zusammenveranlagung

    Hallo liebes Forum.
    Ich habe da ein Anliegen und zwar folgendes.

    Meine Frau und ich waren 2 Jahre räumlich getrennt, mit eigener Wohnung und haben in der Zeit wieder zueinander gefunden.
    Letztendlich sind wir wieder, Ende letzten Jahres, zusammen gezogen, haben aber wegen eines Denkfehlers erst Anfang dieses Jahres die Steuerklasse gewechselt.

    Können wir trotzdem für letztes Jahr eine Zusammenveranlagung machen oder müssen wir noch eine getrennte machen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    LG
    Zinco97

    #2
    Können wir trotzdem für letztes Jahr eine Zusammenveranlagung machen
    Die Frage hat zwar jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber wenn das mit "Ende letzten Jahres" so stimmt,

    ist das rechtlich möglich. Wenn die Anmeldung noch im Dezember 2019 erfolgt ist, ist das auch leicht belegbar, ansonsten sollte der

    Zeitpunkt ja auch in dem entsprechenden Formular angegeben worden sein: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...s.php?n=034116



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von zinco97 Beitrag anzeigen
      Hallo liebes Forum.
      Ich habe da ein Anliegen und zwar folgendes.

      Meine Frau und ich waren 2 Jahre räumlich getrennt, mit eigener Wohnung und haben in der Zeit wieder zueinander gefunden.
      Letztendlich sind wir wieder, Ende letzten Jahres, zusammen gezogen, haben aber wegen eines Denkfehlers erst Anfang dieses Jahres die Steuerklasse gewechselt.

      Können wir trotzdem für letztes Jahr eine Zusammenveranlagung machen oder müssen wir noch eine getrennte machen?

      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      LG
      Zinco97
      ich glaube das müüsste noch getrennt gemach werden. Und erstmal : herzlichen Glückwunsch:-)

      Kommentar


        #4
        Glauben und wissen sind nicht dasselbe. An wie vielen Tagen eines Jahres Ehegatten zusammengelebt habe, spielt keine Rolle.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Frage hat zwar jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber wenn das mit "Ende letzten Jahres" so stimmt,

          ist das rechtlich möglich. Wenn die Anmeldung noch im Dezember 2019 erfolgt ist, ist das auch leicht belegbar, ansonsten sollte der

          Zeitpunkt ja auch in dem entsprechenden Formular angegeben worden sein: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...s.php?n=034116


          Da das Steuerprogramm mir mitteilte das die Steuerklassen 1 und 2 unplausible sind, hat es mich erst auf den Gedanken gebracht die Frage überhaupt zu stellen.

          Was das Formular betrifft, dieses haben wir halt erst dieses Jahr ausgefüllt, weil wir davon ausgingen das beim Einzug es automatisch von stande ginge, wie beim Auszug.

          Kommentar


            #6
            Auch wenn das Formular erst dieses Jahr ausgefüllt wurde, hättet ihr dort doch das Datum der Beendigung der Trennung im Jahr 2019 richtig angeben können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Haben wir ja. Worauf willst du hinaus?

              Kommentar


                #8
                Zitat von zinco97 Beitrag anzeigen
                Haben wir ja. Worauf willst du hinaus?
                Es geht darum, gegenüber dem Finanzamt bei Bedarf glaubhaft machen zu können, dass die Trennung bereits 2019 beendet wurde.

                Das ist die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Zusammenveranlagung im Jahr 2019. Und da ihr erst gegen Ende des Jahres

                wieder zusammengezogen seid, muss man mit Nachfragen rechnen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Okay, verstehe. Die Ummeldebescheinigung würde also dann nicht alleine ausreichen als Nachweis?

                  Kommentar


                    #10
                    Die Ummeldebescheinigung würde also dann nicht alleine ausreichen als Nachweis?
                    Doch, die würde auch reichen. Aber: Nicht alle Leute melden sich sofort um. Wenn ihr das alles so perfekt erledigt habt, ist das ja kein Problem.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Danke für eure Unterstützung und Anregungen.
                      Mehr als unfrieden vom Finanzamt kann ja nicht kommen.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Auch wenn das Formular erst dieses Jahr ausgefüllt wurde, hättet ihr dort doch das Datum der Beendigung der Trennung im Jahr 2019 richtig angeben können.
                        Hallo,

                        Charlie24

                        Wo gibt man Beendigung der Trennung an?
                        Da gibt es weder in ElsterFormular noch in ME ein Feld

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar


                          #13
                          Muss man bei der Einkommensteuer ja auch nicht angeben. Man füllt nach Beendigung der Trennung wieder das Feld verheiratet seit aus.

                          Es ging ja hier darum, wie man die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft bereits im Jahr 2019 belegen kann.

                          Das Formular, auf das ich verlinkt habe, ist eine der Möglichkeiten. Das reicht man nämlich ein, um die Lohnsteuerklassen wieder

                          auf verheiratet umgestellt zu bekommen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...s.php?n=034116
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von zinco97 Beitrag anzeigen
                            ......
                            Mehr als unfrieden vom Finanzamt kann ja nicht kommen.
                            Hallo zinco97,
                            was für ein Unfrieden soll denn da kommen vom Finanzamt ?

                            Tschüß

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X